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5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 323 – südöstlich Krüllsdyk / Ecke Breiten Dyk –; Offenlage

5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 323 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 323
Der räumliche Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 323 umfasst die Grundstücke hinter Krüllsdyk 93 (Flurstücke Gemarkung Krefeld, Flur 18, Nrn. 723, 725, 832 und 1246) und ist 1.811 groß. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch die angrenzende Wohnbebauung sowie im Süden und im Osten durch die angrenzende Kleingartenanlage begrenzt.

Anlass und Ziele der Planung

Das 550 große Flurstück 1246 ist derzeit mit einem unbewohnten Schuppen bebaut und quasi ungenutzt. Das Grundstück ist ausreichend groß für ein Baufenster und eine Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung. Darüber hinaus ist das benachbarte 933 große Grundstück 725 einschließlich dem 109 großen Flurstück 832 ebenfalls ausreichend groß für ein erweitertes Baufenster und die Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung.

Ziel der beantragten Änderung ist die Ausweitung des vorhandenen Baufensters auf dem Flurstück 725 auch auf die Flurstücke 832 und 1246 im Bebauungsplan 323 jeweils bis auf einen Grenzabstand von 3 m an die westliche bzw. östliche Grundstücksgrenze zu Flurstück 1245 bzw. 38 heran. Die Erschließung erfolgt weiterhin vom Krüllsdyk über das Wegeflurstück 723, das im Zuge des Änderungsverfahrens als GFL-Fläche festgesetzt wird. Geplant ist zunächst die Errichtung eines eingeschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss und zwei Garagen auf dem Flurstück 1246 und zu gegebener Zeit nach Abbruch des vorhandenen Wohngebäudes auf den Flurstücken 725 und 832 der Bau zwei weiterer identischer Häuser.

Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die vereinfachte Änderung keine Bedenken, da die vorhandene Bebauung maßvoll verdichtet wird und die geplante, zusätzliche Bebauung sich in die Siedlungsstruktur des Wohngebietes in zweiter Reihe einfügt. Mit der Nachverdichtung wird dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und der Nutzung vorhandener Versorgungsinfrastruktur gefolgt.

Offenlage

Gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB kann der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Änderung in der Zeit

vom 28. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

eingesehen werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Da durch die vorgesehene Veränderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch abgesehen.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden können, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld". Dieses ist unter der unten genannten Internetadresse verfügbar und liegt zusammen mit den Unterlagen aus.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 28.05.2021 - 28.06.2021
OrtsteileStadtbezirk Nord
LageKrefeld-Nord

Kontakt

Juliane Horstkamp

Telefon: 0 21 51 / 86-3876

E-Mail: juliane.horstkamp@krefeld.de

Zimmer 282

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld