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4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 243 – Schroersdyk, östlich Inrather Straße–; Offenlage
Plangebiet
Das von der vereinfachten Änderung betroffene Grundstück Schroersdyk 32 (Flurstück 624, Flur 4, Gemarkung Krefeld) befindet sich in Krefeld Inrath und umfasst ca. 1.393 m². Es wird im Süden durch die Straße Schroersdyk und im West, Norden und Osten durch die angrenzende Bebauung am Schroersdyk und Am Schleitershof begrenzt.
Anlass und Ziele der Planung
Ziel der beantragten Änderung ist die Umstrukturierung von Baufenstern im Änderungsbereich des Bebauungsplans 243 zur Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern. Vorgesehen sind ein Einzelhaus unmittelbar am Schroersdyk sowie zwei Doppelhaushälften im rückwärtigen Bereich des Vorhabengrundstücks.
Das 1.393 m² große Flurstück 624 wird derzeit als großflächig versiegelte ehemalige Hofanlage genutzt und ist ausreichend groß für eine Umstrukturierung der Baufenster und die Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die vereinfachte Änderung keine Bedenken, da die vorhandene Bebauung maßvoll verdichtet wird und die geplante, zusätzliche Bebauung sich in die Siedlungsstruktur des Wohngebietes einfügt. Im Gegensatz zur Bestandssituation werden die umliegenden städtebaulichen Strukturen aufgegriffen. Mit der Nachverdichtung wird dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und der Nutzung vorhandener Versorgungsinfrastruktur gefolgt.
Offenlage
Gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB kann der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Änderung in der Zeit
vom 26. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021
montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
in der Stadtkarte
eingesehen werden.
Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.
Da durch die vorgesehene Veränderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch abgesehen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden können, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld". Dieses ist unter der unten genannten Internetadresse verfügbar und liegt zusammen mit den Unterlagen aus.
Details zu diesem Bauleitplanverfahren
Bauleitplanverfahren | Bebauungsplan (Offenlage) 26.05.2021 - 28.05.2021 |
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Ortsteile | Stadtbezirk Nord |
Lage | Krefeld-Nord |
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld