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3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 56 – Buschstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Scheiblerstraße –; Offenlage

3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 56 in der Stadtkarte


Plangebiet

Plangebiet der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 56

Der etwa 2750 m² große Geltungsbereich wird begrenzt durch die Friedrich-Ebert-Straße im Süden, die Grundstücke an der Friedrich-Ebert-Straße bzw. Buschstraße im Westen und Osten sowie durch die nördlich liegenden Grundstücke im Innenbereich, welche der Buschstraße zuzuordnen sind.


Anlass und Ziele der Planung

Die Eigentümer des Flurstückes 1104, Flur 14, Gemarkung Bockum, haben für das Grundstück zwischen Friedrich-Ebert-Straße 362 und 364 (Flurstücke 992 und 1132) am 17. November 2016 einen Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplans 56 eingereicht. Die Änderung verfolgt das Ziel, eine überbaubare Fläche mit den Maßen 10 m x 20 m bzw. mit einer Fläche von 200 auszuweisen.

Das Grundstück im rückwärtigen Bereich an der Friedrich-Ebert-Straße ist derzeit unbebaut. Es sind Rasenflächen sowie Bäume und Pflanzen an den Grundstücksgrenzen vorhanden. Ziel der beantragten Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Wohngebäudes mit maximal zwei Geschossen auf dem 875 großen Grundstück. Die Erschließung des Vorhabens erfolgt auf dem eigenen Flurstück über eine private Zufahrt, welche bis zu 4 m breit und an die Friedrich-Ebert-Straße angeschlossen sein wird.

Am 21. Oktober 2020 wurde für das Flurstück 1132, Flur 14, Gemarkung Bockum ebenfalls eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 56 beantragt. Die beantragte Änderung verfolgt das Ziel, zwei überbaubare Flächen mit Maßen von jeweils 11,00 m x 12,00 m (jeweils 132 ) zu ergänzen.

Das Grundstück, welches unmittelbar an die Friedrich-Ebert-Straße angrenzt und südlich des oobengenannten. Flurstücks 1104 des anderen Antrags liegt, ist derzeit in Teilen bebaut. Am östlichen Rand befindet sich ein Wohngebäude, ein ehemaliges Hofgebäude des Dörper Hofes, welches eine Grundfläche von etwa 200 aufweist. Nördlich angrenzend befindet sich eine Garage mit etwa 50 . Am westlichen Rand ist ein Schuppen mit etwa 10 vorhanden, welche im Zuge der Planung abgerissen werden müsste. Das Grundstück ist in Teilen gärtnerisch gestaltet und beinhaltet Rasenflächen und einzelne Bäume. Mit Hilfe der beantragten Änderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von zwei weiteren Gebäuden im Südwesten an der Friedrich-Ebert-Straße sowie im Westen an der Zufahrt zum Flurstück 1104 auf dem 1.878 großen Grundstück geschaffen werden. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 56 sind auch hier maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Die Erschließung soll über das Flurstück 1104 erfolgen. Westlich der geplanten Zufahrt befindet sich auf dem Flurstück 992 ein Mehrfamilienhaus, getrennt durch eine knapp drei Meter breite Zuwegung auf dessen Grundstück.

Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die vereinfachte Änderung keine Bedenken, da die vorhandene Bebauung maßvoll ergänzt wird und die geplante Bebauung sich in die Siedlungsstruktur des Wohngebietes sowohl an der Friedrich-Ebert-Straße als auch in zweiter Reihe einfügt. Mit der Nachverdichtung wird dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden gefolgt.


 

Offenlage


Gemäß § 13 (2) Ziffer 2 Baugesetzbuch liegt der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Änderung in der Zeit


vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus..

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).

Da mit der vorgesehenen Veränderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch abgesehen.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden können, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 30.05.2022 - 30.06.2022
OrtsteileStadtbezirk Ost (Bockum)
LageKrefeld-Bockum

Kontakt

Andre Sagawe

Telefon: 0 21 51 / 86-3744

E-Mail: andre.sagawe@krefeld.de

Zimmer 280

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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