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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 459 - Hansastraße / Mariannenstraße / Schwertstraße / beiderseits Philadelphiastraße -; Offenlage

2. Änderung des Bebauungsplanes 459 in der Stadtkarte


Plangebiet

Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes 459
Das ca. 2.600 große Plangebiet zur 2. Änderung des Bebauungsplan 459 besteht aus einem einzelnen, innerhalb des Stadtbezirks Krefeld Mitte befindlichen und bereits mit einem ehem. Kindergarten bebauten Flurstück. Begrenzt wird der Geltungsbereich im Westen durch die Verkehrsflächen der Philadelphiastraße, im Norden durch die Verkehrsflächen der Schwertstraße, im Süden durch eine Hotelnutzung an der Bahnhofstraße 73 und im Osten durch die Bestandbebauung der Schwertstraße 74.

Anlass und Ziele der Planung

Die Krefelder Innenstadt ist seit Jahren Treffpunkt für Menschen, die von illegalen Drogen abhängig sind. Auffällig im Krefelder Stadtbild ist insbesondere der Theaterplatz. Auch in den Zugängen zu den Tiefgaragen im Seidenweberhaus und Rathaus halten sich immer häufiger Menschen auf, die illegale Drogen konsumieren. Außerdem ist mit einer verborgenen Szene zu rechnen. Um den Menschen einen alternativen und sicheren Ort zum Konsumieren zu bieten und zu einer Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, wird in Krefeld seit Längerem über die Vor- und Nachteile bezüglich der Einrichtung eines Drogenkonsumraumes diskutiert. Dieser soll das bereits bestehende Suchthilfeangebot bestehend aus dem Tagestreff und diversen Beratungs- und Betreuungsangeboten unterschiedlicher Träger ergänzen. Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Drogenkonsumraums sind die Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW und das Betäubungsmittelgesetz § 10 a i. Aufgrund der Tatsache, dass das im Plangebiet vorhandene Gebäude seit einigen Jahren nicht mehr als Kindergarten genutzt wird und dass das dort vorübergehend untergebrachte Corona-Diagnosezentrum der Stadt in dieser Form und an dieser Stelle so nicht mehr benötigt wird, sind eine Umnutzung zum Drogenhilfezentrum und die die damit verbundenen Umbauten und Renovierungen kurzfristig möglich.

Das Konzept bezieht sich neben dem Angebot des Drogenkonsumraums auf die ausgeweiteten Café-Pause-Angebote sowie die Einrichtung eines unabhängigen städtischen niedrigschwelligen medizinischen Angebotes in einem gemeinsamen Gebäudekomplex.Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein Drogenhilfezentrum zu schaffen und damit die Umsetzung eines Teiles des vom Rat beschlossenen Konzeptes „Handeln und Helfen" zu ermöglichen. Die Einrichtung eines Drogenkonsumraums ist eine gesundheits-, sozial- und ordnungspolitische Maßnahme. Das vorrangige Ziel eines Drogenkonsumraumes ist das Sichern von Überleben und die so genannte „harm reduction" (Schadensminimierung), also die Reduzierung von gesundheitlichen Schäden für Drogenkonsument*innen. Er kann außerdem Anker sein für niedrigschwellige Beratungsangebote bis hin zu Ausstiegshilfestellungen. Ein Drogenkonsumraum muss also in eine Suchthilfeplanung und weiterführende Angebote eingebettet sein. Außerdem haben Drogenkonsumräume auch einen ordnungspolitischen Auftrag. Die Belastung der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen sollen somit reduziert werden. Diese Ziele sollen mit der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes 459 - Hansastraße / Mariannenstraße / Schwertstraße / beiderseits Philadelphiastraße / Voltastraße / Bundesbahn - verwirklicht werden.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Vorgesehen ist die Umnutzung des für einen Kindergartenbetrieb errichteten und zwischenzeitlich als Corona-Diagnosezentrum genutzten Gebäudes an der Schwertstraße 80. Laut erweitertem Rahmenkonzept sind die vorhandenen Räumlichkeiten ausreichend für die Bedarfe eines Drogenkonsumraums inklusive der Anforderungen an den Tagestreff „Café Pause", welcher ebenfalls an diesem Standort zusammengefasst werden soll, so dass die Planungen für die Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums plus angrenzender Angebote ohne weitere bauliche Veränderungen vollzogen werden können. Die Mindestgröße von geforderten 250 Grundfläche ist demnach im vorhandenen Gebäude realisierbar. Die geplante Einrichtung eines Drogenhilfezentrums an der Schwertstraße 80 sieht gemäß den Anforderungen in § 10a, Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz und in §§ 4, 5 und 10 der Landesverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen entsprechend ausgebildete und in ausreichender Zahl zeitgleich vor Ort folgende Mitarbeiterzahlen vor:

  • 1 Sozialarbeiter*in,
  • 1 Rettungssanitäter*in oder -assistent*in oder Notfallsanitäter*in,
  • 1 Sozialhelfer*in/-assistent*in,

Das über die suchtspezifische Erstberatung hinausgehende Beratungsangebot wird von entsprechenden Fachkräften der Betreiberingewährleistet.

Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept

Das Plangebiet zur 2. Änderung des Bebauungsplan 459 besteht aus einem einzelnen Flurstück angrenzend an den Kreuzungsbereich der Philadelphiastraße und Schwertstraße. Die Erschließung des Gebietes erfolgt ausschließlich über die Schwertstraße in Form einer Grundstückszufahrt im östlichen Bereich des Flurstücks. Hier sind auch die Stellplätze der Mitarbeiter untergebracht. Zudem besteht mit der Tankstelle an der Schwertstraße bereits jetzt eine gegenüberliegende Zufahrt, welche auch weiterhin dort verbleiben soll. Da der direkte Kreuzungsbereich zur Phildadelphiastraße aus Verkehrssicherheitsgründen und bedingt durch die dort vorhandene Lichtsignalanlage frei von Grundstückszu- und -abfahrten bleiben soll, wird der Bereich im Bebauungsplan als Bereich ohne Ein- und Ausfahrten festgesetzt.

Grün- und Freiraumkonzept

Das Plangebiet ist mit teils großkronigen Bäumen bewachsen, welche alle erhalten bleiben und in die Gestaltung der Außenanlagen des Drogenhilfezentrums mit integriert werden sollen. Analog zu den Außenspielbereichen des ehemaligen Kindergartens werden auch für das Drogenhilfezentrum entsprechende Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, welche offene, aber auch teils geschützte Flächen beinhalten. Als Kern dieser Gestaltung dienen die Bäume den Nutzern als Schattenspender beim Aufenthalt im Gartenbereich. Zudem kommt mit den Bäumen aufgrund ihrer Größe und verbunden mit den weiter südlich befindlichen Bestandsbäumen auf dem Grundstück des angrenzenden Hotels dem Bereich ein wesentlicher kleinklimatischer Aspekt zu Gute. In Kombination der beiden Flächen besteht im Sommer ein großflächiges, natürliches „Gründach", welches klimatische Entwicklungen abmildern kann. Der zu erhaltene Baumbestand dient dabei gleichzeitig auch der Wahrung des optischen Abstands zum benachbarten Hotel.

 

Offenlage

Der Entwurf des Bebauungsplans 459 2. Änderung - Hansastraße / Mariannen-straße / Schwertstraße / beidseits Philadelphiastraße / Voltastraße / Bundesbahn - liegt mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 1. August 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bahnhof), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bahnhof) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß
§ 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Gemäß § 13a Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren aufzustellen:

  • Der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen.
  • Die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 ).
  • Es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und / oder Vogelschutzrichtlinie bestehen.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Da diese Vorgaben des § 13 a Baugesetzbuch eingehalten sind, wird der Bebauungsplan 459 2. Änderung - Hansastraße / Mariannenstraße / Schwertstraße / beidseits Philadelphiastraße / Voltastraße / Bundesbahn - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung, von Maßnahmen der Umweltüberwachung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Ferner wurde keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchgeführt.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 01.07.2022 - 01.08.2022
OrtsteileStadtbezirk Mitte
LageKrefeld-Mitte

Kontakt

Iris Adams

Telefon: 0 21 51 / 86-3734

E-Mail: iris.adams@krefeld.de

Zimmer 286

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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