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14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 386 – Moerser Landstraße / Kemmerhofstraße / Buscher Holzweg –; Offenlage
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird im Norden durch die Heinrich-Doergens-Straße bzw. die Rad- und Gehwegeverbindung zur Kemmerhofstraße, im Westen durch eine öffentliche Grünfläche, sowie im Süden und im Osten durch die angrenzende Wohnbebauung begrenzt.
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
Das 632 m² große Flurstück 1465 ist derzeit nicht bebaubar und somit ungenutzt. Das Grundstück ist ausreichend groß für ein Baufenster und eine Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung. Das auf dem nördlich angrenzenden Flurstück 1463 vorhandene Baufenster ist derzeit viel zu groß für eine Ausnutzung. Dementsprechend wurde bereits im Rahmen der damaligen Bebauung eine Baulast über einen weiteren Bebauungsverzicht eingetragen.
Ziel der beantragten Änderung ist die Einrichtung eines Baufensters auf dem Flurstück 1465 mit der Erschließung über das Flurstück 1462, welches im Zuge des Änderungsverfahrens als GFL-Fläche festgesetzt wird. Das Baufenster auf dem Flurstück 1463 wird in diesem Rahmen auf die derzeit dort vorhandene Bebauung angepasst. Die Baulast ist in diesem Zuge zu löschen.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die vereinfachte Änderung keine Bedenken, da die vorhandene Bebauung maßvoll verdichtet wird und die geplante, zusätzliche Bebauung sich in die Siedlungsstruktur des Wohngebietes in zweiter Reihe einfügt. Mit der Nachverdichtung wird dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden und der Nutzung vorhandener Versorgungsinfrastruktur gefolgt.
Bebauung
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung setzen einen Rahmen, inner-halb dessen ein ausreichender Spielraum für zukünftige bauliche Entwicklungen im Rahmen der vereinfachten Änderung gegeben ist.
Die maximal zulässige Gebäudehöhe orientiert sich an den umliegenden Be-standsgebäuden und wird zur Wahrung eines städtebaulich harmonischen Übergangs zur angrenzenden Bebauung im Änderungsbereich beschränkt. Es wird festgesetzt, dass im WR eine maximale Gebäudehöhe von 41,3 m über Normalhöhennull (NHN) nicht überschritten werden darf. Dies entspricht einer Gebäudehöhe von ca. 9 m über Straßenniveau.
Im Rahmen der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 386 wird das auf dem Flurstück 1463 bestehende Baufenster der vorhandenen Bebauung mit 17 m Tiefe und einem 3 m Grenzabstand nach Norden angepasst und ein neues Baufenster auf dem Flurstück 1465 ebenfalls in einer Tiefe von 17 m versetzt um 3 m und einem Grenzabstand von 3 m nach Süden eingerichtet.
Die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude wird auf 2 begrenzt.
Offenlage
Gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB kann der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Änderung in der Zeit
vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 18. Marz 2022
montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
in der Stadtkarte
eingesehen werden.
Abweichend von den vorstehenden Öffnungszeiten ist die Verwaltung am Rosenmontag, dem 28.02.2022, geschlossen.
Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitenden der Verwaltung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gilt für den Zutritt zum Verwaltungsgebäude die „3G-Regel" (Zutritt nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Personen mit einem negativen Testnachweis im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen). Bitte zeigen Sie Ihren entsprechenden Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind sowie ein amtliches Ausweisdokument bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert vor.
Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).
Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.
Da mit der vorgesehenen Veränderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch abgesehen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden können, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.
Details zu diesem Bauleitplanverfahren
Bauleitplanverfahren | Bebauungsplan (Offenlage) 14.02.2022 - 18.03.2022 |
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Ortsteile | Stadtbezirk Ost (Traar) |
Lage | Krefeld-Traar |
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Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld