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1. Änderung des Bebauungsplan 461 - Stephanstraße / Petersstraße / Südwall / Königstraße -; Offenlage

1. Änderung des Bebauungsplanes461 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes 461
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans 461 entspricht vollumfänglich dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 461. Dieser wird im Norden durch die Stephanstraße, im Osten durch die Petersstraße, im Süden durch den Südwall und im Westen durch die Königstraße begrenzt. Inmitten des Geltungsbereiches befindet sich der Max-Petermann-Platz. Das Plangebiet umfasst insgesamt circa 8.742 .


Anlass und Ziele der Planung

Innerhalb der letzten Jahre ist ein zunehmender Trend zur Umnutzung von Gastronomiebetrieben etc. in Wettbüros zu verzeichnen. Wettbüros weisen als Vergnügungsstätten in der Regel einen erhöhten Störungsgrad auf, da sie auf eine Verweilqualität ausgelegt sind und gleichzeitig eine erhöhte Attraktivität für Kunden in relevanten Abend- und Nachtstunden entfalten. Sowohl Spielhallen als auch Wettbüros führen durch ihre Nutzungsformen regelmäßig einen Trading-Down-Effekt und damit eine bodenrechtliche Spannung herbei.

Das geltende Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld (2017) sieht unzweifelhaft im Hauptzentrum sowie an den städtebaulich sensiblen Wallanlagen einen Ausschluss von Wettbüros als störende Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich in der Krefelder Innenstadt vor. Vor diesem Hintergrund besteht ein Handlungsdruck, eine Konzentrationswirkung von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich durch eine gezielte planungsrechtliche Steuerung langfristig zu vermeiden.

Um den städtebaulichen Konflikt zu bewältigen, soll der vollumfängliche Ausschluss von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspiel- und Erotikbereich im Sinne einer Klarstellung in den entsprechenden Bebauungsplänen neu festgesetzt bzw. ergänzt werden.

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 461 liegt mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 4. März 2022 bis einschließlich 4. April 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Da durch die vorgesehene Veränderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch abgesehen.

Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitenden der Verwaltung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gilt für den Zutritt zum Verwaltungsgebäude die „3G-Regel" (Zutritt nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Personen mit einem negativen Testnachweis im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen). Bitte zeigen Sie Ihren entsprechenden Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind sowie ein amtliches Ausweisdokument bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert vor.

Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Gemäß § 13a Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren aufzustellen:

  • Der Bebauungsplan muss der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen.
  • Die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 ).
  • Es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder Vogelschutzrichtlinie bestehen.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Da diese Vorgaben des § 13a Baugesetzbuch eingehalten sind, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes 461 - Stephanstraße / Petersstraße / Südwall / Königstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung, von Maßnahmen der Umweltüberwachung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Ferner wurde keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchgeführt.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 04.03.2022 - 04.04.2022
OrtsteileStadtbezirk Mitte
LageKrefeld-Mitte

Kontakt

Luisa Sood

Telefon: 0 21 51 / 86-3741

E-Mail: luisa.sood@krefeld.de

Zimmer 273

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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