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Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen

Eltern-Kind-Gruppen

Eltern-Kind-Gruppen werden von Einrichtungen der Familien- und Erwachsenenbildung angeboten. Die Eltern sind hier ständig anwesend. Fachliche Inhalte dieser Gruppen werden von den Bildungsträgern erarbeitet.

Verlinkungen zu einigen Anbietern von Eltern-Kind-Gruppen finden Sie am Ende dieser Seite.

Eltern und Kinder knüpfen erste Kontakte und erleben sich bei Aktivitäten, die dem Alter der Kinder angemessen sind. Das kindliche Spiel und Sozialverhalten wird in vielfältigen Angeboten aus den verschiedenen Sinnesbereichen gefördert. Gespräche mit den Eltern und auch innerhalb der Elterngruppe stärken die elterliche Kompetenz.

Eltern-Kind-Gruppen sind keine Betreuungseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz und benötigen daher keine Betriebserlaubnis.

Spielgruppen

Eine Spielgruppe ist eine feste Kindergruppe mit sozialpädagogischem Angebot, die sich regelmäßig wöchentlich trifft. Die Betreuungszeit orientiert sich am Bedarf der Eltern. Meistens findet die Betreuung an zwei bis drei Tagen wöchentlich, für drei bis vier Stunden statt. Das inhaltliche Angebot richtet sich nach den Bedürfnissen von Kindern und Eltern, den zur Verfügung stehenden Räumen und anderen örtlichen Gegebenheiten. Manchmal werden Spielgruppen zur Vorbereitung auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen angeboten.

Spielgruppen müssen vorgegebene Rahmenbedingungen erfüllen. Es gibt Auflagen in Bezug auf

  • die Räumlichkeiten,
  • das Betreuungspersonal,
  • die Gruppengröße,
  • das Alter der Kinder,
  • die Betreuungsdauer.

Spielgruppen müssen kindgerecht eingerichtet sein. Sie müssen Spielmaterial anbieten, das dem Alter der Kinder entspricht. Die Eltern müssen während der Betreuung der Kinder nicht anwesend sein. Der Landschaftsverband Rheinland hat eine Orientierungshilfe für Spielgruppen erstellt.

Spielgruppen benötigen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Die Betriebserlaubnis wird durch das Landesjugendamt in Köln ausgestellt. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das Jugendamt, unterstützt das Landesjugendamt in der Betriebsaufsicht und bei der Beratung. Eine Spielgruppe ist keine Einrichtung nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz. Spielgruppen werden daher weder vom Jugendamt noch vom Land finanziell gefördert.