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Sorgerecht

Zunächst einmal hat die Mutter eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, nach der Geburt das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind.

Das gemeinsame Sorgerecht können Eltern bestimmen, wenn beide Elternteile eine entsprechende übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen; dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Eltern des Kindes müssen nicht in Haushaltsgemeinschaft leben. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles abgeändert werden.

Der Vater des Kindes kann das alleinige Sorgerecht nur durch eine gerichtliche Entscheidung erhalten, wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde oder das Sorgerecht der Mutter ruht; die Entscheidung muss dem Wohle des Kindes dienen.

Das Familiengericht kann auf Antrag den Eltern das Sorgerecht auch gemeinsam übertragen, wenn dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht.

Im Todesfall der Mutter geht die Sorge auf den Vater allein über, wenn vorher die gemeinsame elterliche Sorge bestand. Ansonsten ist eine Sorgerechtsregelung durch eine gerichtliche Entscheidung nötig.

Wenn Sie als Mutter eine Bestätigung darüber benötigen, dass keine gemeinsame Sorge besteht, erhalten Sie diese sogenannte Negativbescheinigung auch hier. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet waren.


Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne:

 
Name des KindesSachbearbeiterTelefonE-Mail
A - BHerr Bergmann0 21 51 / 86 32 41thomas.bergmann@krefeld.de
C - E, Fa - FlFrau Bonn0 21 51 / 86 32 28sabrina.bonn@krefeld.de
Fm - Fz, Ha - Hem, Si - SzN.N.0 21 51 / 86 32 40 
GFrau Altrock0 21 51 / 86 32 49claudia.altrock@krefeld.de
Hi - Hz, I, JFrau Krieger0 21 51 / 86 32 44andrea.krieger@krefeld.de
Hen - Hez, Ka - Kn, T - VFrau Kolodziej0 21 51 / 86 32 47karin.kolodziej@krefeld.de
Ko - Kz, LFrau Grabowski0 21 51 / 86 32 42petra.grabowski@krefeld.de
M - O, Pa - PjHerr Busch0 21 51 / 86 32 43bernd.busch@krefeld.de
Pl - Pz, Q - R, Sa -ShHerr Thiele0 21 51 / 86 32 48wilfried.thiele@krefeld.de
Sch, W, ZFrau Knetsch0 21 51 / 86 32 46chrisula.knetsch@krefeld.de

Anschrift ab August 2020:
Sie finden uns im Gebäude Ostwall 107, 47798 Krefeld, 1. Etage.

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung!

Hinweis
Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

 

Wenn Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung beurkunden lassen möchten, wird darum gebeten, vorab unter den oben aufgeführten Telefonnummern einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren. Im Rahmen der notwendigen Belehrung werden Sie über die rechtliche Bedeutung der Beurkundung informiert und Ihre Fragen beantwortet.