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Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr

Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sieht drei verschiedene Gruppenformen vor:

  • Gruppen für Kinder ab vollendetem 3. Lebensmonat bis drei Jahre
  • Gruppen für ab zwei Jahren bis zur Einschulung
  • Gruppen für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung

Für jede Gruppenform ist die Anzahl der Kinder und der Fachkräfte im KiBiz vorgegeben.

Da die Träger der Kindertageseinrichtungen mit dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung die Bedarfe in den Wohnbereichen regelmäßig mit dem vorhandenen Platzangebot abgleichen, finden auch hier jährlich entsprechende Veränderungen im Platzangebot statt.

Insgesamt ergibt sich ein umfangreiches Verfahren, an dessen Ende eine bestimmte Anzahl freiwerdender Plätze für unter Dreijährige und Kinder ab drei Jahren pro Einrichtung steht.
Über die Platzvergabe entscheidet die jeweilige Kindertageseinrichtung / der jeweilige Träger der Kindertageseinrichtung eigenständig anhand eigener Aufnahmekriterien.
Diese Kriterien müssen in den gesetzlich vorgesehenen Gremien der Kindertageseinrichtung vorgestellt und im Elternbeirat, der aus Trägervertretern, Vertretern des Personals und aus Elternvertretern besteht und mindestens einmal jährlich tagt, beschlossen werden (vgl. § 9a KiBiz - Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung - Absatz 4 und Absatz 6).
Das Jugendamt kann die Aufnahmekriterien nur für Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft beeinflussen!

Da in der Regel mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, wählen die Träger unter Anwendung ihrer Aufnahmekriterien die Kinder aus, für die sie einen Platz vergeben.

Ab Mitte Januar sichten die freien und die städtischen Einrichtungen / Träger hierzu die vorliegenden Online-Anmeldungen und prüfen die Bedarfe der Familien anhand der Ihnen vorliegenden Informationen und Unterlagen.

Ab Mitte März bis Ende Mai versendet die Stadtverwaltung Krefeld für die städtischen Kindertageseinrichtungen die Zusagen an die Familien (freie Träger, die nicht von der Stadt Krefeld verwaltet werden, versenden Ihre Zusagen oft schon früher). Die Zusagen werden per Email oder per Post versandt. Den Eltern wird im Zusageschrieben eine Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie auf die Platzzusage reagieren müssen, um mit der Kindertageseinrichtung abschließend vor Ort in der Einrichtung einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Im Anschluss an eine erfolgreiche Platzvergabe wird der Datensatz in Kita-Online dann zum kommenden Kindergartenjahr gelöscht.

Reagieren Eltern nicht innerhalb der vom Träger festgesetzten Frist auf eine Platzzusage, können Kindertageseinrichtungen diese Plätze anderen Familien anbieten.
Die erste Aufnahmewelle dauert erfahrungsgemäß bis Anfang März. Im Anschluss wiederholt sich das Vergabeverfahren so oft, bis letztlich alle Plätze belegt sind, was regelmäßig bis Ende Mai dauert.

Sollten Sie bis Ende Mai noch keine Zusage erhalten haben, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zum Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, damit wir Sie ggf. über alternative Betreuungsmöglichkeiten beraten können!

Für viele Familien können im Rahmen des Vergabeverfahrens angemessene Lösungen gefunden werden. Bitte bedenken Sie bei Ihren (beruflichen) Planungen immer, dass Ihr Kind vor dem regelmäßigen Besuch eines Betreuungsangebotes eine Zeit der Eingewöhnung benötigt! Für die Kindertagespflege ist darüber hinaus noch Zeit mit einzuplanen, die durch die Suche nach der geeigneten Kindertagespflegeperson entsteht. Ergibt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Vermittlungsmöglichkeit, werden Sie davon selbstverständlich umgehend in Kenntnis gesetzt.

Von der Vormerkung zur Platzzusage

- Zeitschiene für ein Kindergartenjahr:

 
Bis Ende DezemberSie sollten Ihr Kind mit Kita-Online bei verschiedenen Kitas vormerken.
Ab Mitte MärzDas Jugendamt versendet Platz-Zusagen an die Eltern.
1. AugustBeginn des neuen Kindergartenjahres