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Datenschutzrechtliche Hinweise - Asylbewerberleistungen

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung

Im Rahmen Ihres Antrages auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Migration und Integration, die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.
Entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) informiert Sie der Fachbereich Migration und Integration hierüber und mittels des beigefügten Informationsblattes über die daraus entstehenden Rechte und Pflichten.
Kontaktdaten
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
Stadt Krefeld,
Der Oberbürgermeister,
Fachbereich Migration und Integration,
Am Hauptbahnhof 5,
47798 Krefeld
E-Mail: fb56@krefeld.de,
Tel.: 02151 86 -38 92, Fax: 02151 86 - 23 98.
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den
Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht.
Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld, Datenschutz,
Von-der-Leyen-Platz 1,
47998 Krefeld,
E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-19 97, Fax: 02151 86-21 10.
Zweck der Datenverarbeitung:
Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Rechtsgrundlagen:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:
 Asylbewerberleistungsgesetz
 Sozialgesetzbuch II / VII
 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW
 Aufenthaltsgesetz
Aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlagen sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Empfänger von Daten:
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Stellen weitergegeben bzw. befinden sich mit diesen Stellen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datentausch:
Ausländerbehörden, Meldebehörde, Jobcenter, Justizbehörden, verwaltungsinterne Stellen zur Zahlungsabwicklung, um die behördlichen Aufgaben zur Bearbeitung der Antragstellung wahrzunehmen.
Datenübermittlung an Drittstaaten:
Die vom Fachbereich Migration und Integration erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht direkt an Drittstaaten übermittelt. Die Kommunikation mit Drittstaaten erfolgt über die zentralen Ausländerbehörden der Länder. In seltenen Fällen auch über die jeweilige Auslandsvertretung.
Dauer der Speicherung / Löschfristen:
Die Löschung der betroffenen Daten wird entweder unverzüglich veranlasst, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.
Ihre Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (nach Ablauf des Kalenderjahres) gespeichert und danach wie erläutert gelöscht. Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles, es sei denn, Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen.
Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Art. 5 Abs. 1 lit. e) 2. Hs. DatenschutzGrundverordnung).
Rechte der Betroffenen:
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Das Widerspruchsrecht ist in solchen Fällen eingeschränkt (Artikel 21 Satz 1 der DS-GVO), in denen das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung das schutzwürde Interesse des Betroffenen überwiegt.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf,
Telefon: 0211 38 424 -0, Fax: 0211 38 424 -10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de.