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Schwimm- und Badegewässerüberwachung

Alle öffentlichen Bäder im Stadtgebiet werden regelmäßig besichtigt und beprobt, durch dieses Multi-Barrieren-Prinzip soll eine Gefährdung der Nutzer vermieden werden.

In den Sommermonaten wird auch regelmäßig die Qualität der Badeseen sowie des Naturbades in Hüls überprüft.

Rechtliche Grundlagen

§ 37 (2) Infektionsschutzgesetz

§ 17 (8) Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW

Unterlagen

Fallbezogene Unterlagen erforderlich wie z.B. Hygienepläne, Infektionsstatistiken, Untersuchungsbefunde, Bau- und Anlagenpläne

Gebühren

Je nach Aufwand gemäß AVwGebO

Kontakt

Martin Hoymann

Telefon: 0 21 51 / 86-3519

E-Mail: martin.hoymann@krefeld.de

Zimmer 2.09

Anschrift

Fachbereich Gesundheit

Gartenstraße 32

47798 Krefeld