Bauen & Wohnen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Für den Bezug einer Sozialwohnung (öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen) ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Der WBS berechtigt ab Bekanntgabe für ein Jahr zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelten abweichende Bestimmungen. Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde vor Ort. Die Wohnungsgröße (Zimmer und Quadratmeter) richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Es gibt in manchen Fällen Ausnahmeregelungen für größeren Wohnraum. Genaueres wird Ihnen ggf. im Rahmen Ihrer Antragstellung erläutert. Den WBS beantragen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen oder dort, wo Sie hinziehen möchten.

Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zur Berechnung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und legen ggf. eine Bescheinigung vor.

Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Wohnraumbewirtschaftung anrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, Ihren Anruf entgegenzunehmen. Sollten Sie sie einmal nicht erreichen, versuchen Sie es am besten außerhalb der Öffnungszeiten erneut oder schicken Sie eine E-Mail (siehe Kontaktdaten unten).

Kurz gefasst müssen in der Regel die Einkommensnachweise des gesamten Vorjahres bis zur Antragstellung aller (zukünftigen) Haushaltsmitglieder vorgelegt werden. 
Auch bei absehbaren Änderungen (z.B. durch ein neues Arbeitsverhältnis) reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein.

Einkommensunterlagen aller Haushaltsangehörigen des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute:

Benötigte Unterlagen

  • Verdienstabrechnungen des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute
  • Steuerbescheid
  • bei Arbeitsaufnahme innerhalb dieser Zeit: Arbeitsvertrag und vorhandene Abrechnungen
  • Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
  • bei Elternzeit: Bescheid über die Gewährung von Mutterschafts-/Elterngeld, Bescheinigung des Arbeitgebers über die beantragte Dauer der Elternzeit - Vorlage Verdienstnachweise trotzdem notwendig
  • Nachweis über Krankengeldzahlung
  • Renten- und Pensionsbescheide - auch Werksrenten
  • Ausbildungsvertrag sowie drei Abrechnungen der Ausbildungsvergütung - bitte angeben, ob es sich um die erste Ausbildung handelt
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen - Urteil/notariell beglaubigte Urkunde/Kontoauszüge
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten - Kindergartenbeiträge etc.
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweis über Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft
  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen - z.B. Zinsen, Dividenden
  • Selbstständigkeit: Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeschein, Gewinn- und Verlustrechnung - GuV
  • Personalausweis/ Ausweispapiere
  • für Haushaltsangehörige ab 18 Jahren: Vollmacht und Ausweispapiere
  • bei gesetzlicher Betreuung: Bestallungsurkunde
  • bei Vorsprache durch einen Vertreter: Vollmacht
  • Mutterpass
  • Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde - beide Ehe-/Lebenspartner unter 40 Jahre alt und Hochzeit liegt nicht länger als 5 Jahre zurück
  • Schwerbehindertenausweis - und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • Fachärztliches Attest für einen Wohnraummehrbedarf - mit Diagnose und Begründung für den Mehrbedarf
  • Studenten/Schüler ab 16 Jahren: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Nachweis über freiwilliges, soziales/ökologisches Jahr, Verdienstunterlagen, Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen
  • Getrennt lebend mit Besuchsrecht der minderjährigen Kinder: Nachweis z.B. vom Gericht, Anwalt /Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten über das Besuchsrecht und dessen Ausweis in Kopie
  • Bezug von Sozialhilfe/Grundsicherung/Jobcenter-Leistungen: Bescheinigung des Sozialamtes/Jobcenters, seit wann Leistungen bezogen werden und den letzten Bescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr: 20,00 €

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache:

montags, mittwochs und freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden. Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminabsprache rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson an.


Verantwortlichkeit

Wohnen 0 21 51 / 86-0
wbs@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30-12:30
Dienstag: 8:30-12:30
Mittwoch: 8:30-12:30
Donnerstag: 8:30-12:30, 14:00-17:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen

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