Querschnittsleistungen

Melderegisterauskunft beantragen

Archivauskunft

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person, die seit mindestens fünf Jahren nicht mehr in Krefeld gemeldet ist oder seit mindestens fünf Jahren verstorben ist? Dann können Sie eine Archivauskunft beantragen.

Einfache Melderegisterauskunft

Sie haben die Möglichkeit, aus dem Melderegister über einzelne oder mehrere bestimmte Einwohner Auskunft erteilt zu bekommen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • die Tatsache ob eine Person lebt

Erweiterte Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine umfangreichere Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person? Dann können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einer einzelnen, bestimmten Person, als auch die Tatsache ob eine Person lebt, erhalten. Werden mehr als nur diese Informationen, z. B. zusätzlich noch das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigt, dann dürfen diese Daten nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Anfragende für jede dieser weitergehenden Auskünfte ein berechtigtes Interesse, z. B. durch Vorlage geeigneter Unterlagen, glaubhaft machen kann.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
    • der Vor- und Familienname,
    • das Geburtsdatum,
    • das Geschlecht oder
    • eine Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Gebührenrahmen

  • Archivauskunft: 30,00 €
  • Melderegisterauskunft einfach: 11,00 €
  • Melderegisterauskunft erweitert: 15,00 €

Besonderheiten

  • Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem „aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Krefeld gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner sowie die in den letzten fünf Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen.
  • Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. 
  • Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
  • Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
  • Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnt, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
  • Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.

Prozess

Archivauskunft und Erweiterte Meldeauskunft

Die Archivauskunft und die erweiterte Meldeauskunft kann nur schriftlich beantragt werden.

Richten Sie Ihre Anfrage bitte entweder auf dem Postweg an

Fachbereich Bürgerservice
Abteilung Melde- und Passwesen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
oder per E-Mail an ema@krefeld.de

Die Gebühr kann wie folgt bezahlt werden:

  • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift nicht vergessen),
  • mittels eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original (Kopien können nicht akzeptiert werden) oder
  • per Überweisung, hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen (z.B. Kontoauszug, Überweisungsnachweis).

Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungszwecks 0431020903.7/3111 auf eines der nachfolgenden Konten:

  • Sparkasse Krefeld (BIC SPKRDE33XXX),
    IBAN DE83 3205 0000 0000 3012 91
  • Volksbank Krefeld (BIC GENODED1HTK),
    IBAN DE48 3206 0362 0000 0021 51

Die Archivauskunft/erweiterte Meldeauskunft wird zeitnah nach Antrags-/Geldeingang verschickt.

Einfache Melderegisterauskunft

Der Antrag kann online gestellt werden. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren. Der Antrag kann direkt online bezahlt werden.

Die einfach Melderegisterauskunft wird ca. nach fünf Werktagen bei Eingang der vollständigen Antragsunterlagen verschickt.


Verantwortlichkeit

Einwohnermeldeamt 0 21 51 / 86-0
ema@krefeld.de

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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