Bauen & Wohnen

Hausnummer: Vergabe oder Veränderung beantragen

Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung / Adresse. Nur so ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die Zuteilung einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren und wird der Bauherrin / dem Bauherrn nach erteilter Baugenehmigung in einem separaten schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen auch die Änderung der Hausnummer erforderlich wird, wie zum Beispiel bei geänderter Erschließung infolge der Verlegung des Hauseingangs zu einer anderen Straße oder die Schaffung zusätzlicher Hauseingänge zu separaten Wohneinheiten, ist die erforderliche Hausnummer beim Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften formlos zu beantragen.

Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt.

Sie als Hauseigentümer*in haben dafür Sorge zu tragen, dass die für Ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.

Weitere Informationen zur Hausnummervergabe erhalten Sie auf der Internetseite "Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung".

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan, aus dem das Gebäude mit dem vorgesehenen Hauseingang und die Zuwegung ersichtlich ist

Gebührenrahmen

  • Für ein neu zu errichtendes Gebäude im Rahmen des Bauantrages zum Neubauvorhaben mit Darstellung des vorgesehenen Hauseinganges: 50,00 €
  • Änderungen/Ergänzungen/Löschungen von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Gebäuden wird auf Antrag eine Hausnummer vergeben: 100,00 €

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.


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