Bauen & Wohnen

Denkmal: Denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen

Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern bzw. Abgabe von denkmalrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen) Planfeststellungen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen, Zulassungen oder Zustimmungen (zum Beispiel Bauanträgen).

Dies dient der Sicherstellung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Erfüllung der Aufgaben als untere Denkmalbehörde.

Fristen

Keine

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden, mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen, da dies auch für die Aktendokumentation wichtig ist.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Woche (bis 2 Wochen)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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