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Kontakt
Mareike Heim
Telefon: 0 21 51 / 864324
Zimmer: 251
Fachbereich Tiefbau
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Inhalt
Anliegerbescheinigungen, Löschungsbewilligung
Überspringen: Tabelle mit Veranstaltungsdetails
| Dienstleistung | Anliegerbescheinigungen, Löschungsbewilligungen |
|---|---|
| Kurzbeschreibung | Erstellung von Bescheinigungen über den beitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks Löschung grundbuchsrechtlicher Eintragungen |
| Beschreibung |
Im Rahmen von Grundstücksankäufen und Grundstücksverkäufen benötigen Grundstückskäufer, Grundstücksverkäufer, aber auch Architekten und Grundstücksbewerter eine Auskunft über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand von Grundstücken. Hierzu gehört auch eine Auskunft über gezahlte, oder noch zu zahlende Kanalanschlussbeiträge. Diese Auskünfte werden in Form einer Bescheinigung erteilt. Weiterhin können im Fachbereich Tiefbau auch Löschungsbewilligungen ausgestellt werden. Hierbei handelt es sich um das schriftliche Einverständnis Eintragungen über Sicherungshypotheken in Abteilung III des Grundbuches auf Antrag des Grundstückseigentümers beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes löschen zu lassen. Auskunftsstelle ist Frau Heim im Sachgebiet Beiträge im Zentralbereich des Fachbereiches Tiefbau. Auskunftsberechtigt ist der Eigentümer des Grundstückes. Gegen Vorlage einer Vollmacht, oder dem Nachweis der Berechtigung diese Auskünfte zu erhalten, werden auch Bescheinigungen an Dritte ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel maximal eine Woche. Die Kosten für eine Anliegerbescheinigung liegen bei 27,00 € pro Bescheinigung. Für eine Löschungsbewilligung werden 25,00 € gemäß der Gebührenordnung berechnet. |
| Unterschrift mit Signatur | Um Irritationen im Hinblick auf das betroffene Grundstück zu vermeiden, ist Schriftform wünschenswert |
| Gebühren |
Anliegerbescheinigungen 27,00 € je Stück Löschungsbewilligungen 25,00 € je Stück |
| Bearbeitungszeit | maximal 1 Woche |

