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Werner Schäffer
Telefon: 0 21 51 / 862188
Zimmer: 23
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld
Inhalt
Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Überspringen: Tabelle mit Veranstaltungsdetails
| Dienstleistung | Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen |
|---|---|
| Kurzbeschreibung | Anordnung, Ausnahmegenehmigung, Erlaubnis |
| Beschreibung |
Genehmigung zur übermäßigen Straßenbenutzung bei Veranstaltungen unterschiedlicher Art, wie z.B. motor- und radsportliche Veranstaltungen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge, Laufveranstaltungen, usw. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, öffentlichen Straßen und Wege zur Durchführung der beantragten Veranstaltung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen. Die Aus-nahmegenehmigung wird in der Regel mit diversen Auflagen versehen |
| Rechtliche Grundlagen |
§§ 29 und 45 StVO |
| Unterlagen |
Formloser Antrag, Streckenübersichtsplan und ggf. Verkehrszeichenplan |
| Unterschrift mit Signatur | ja |
| Gebühren |
Grundlage ist die Gebühren Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), wobei sämtliche Brauchtumsveranstaltungen (wie z.B. Schützenumzüge und St. Martinsumzüge) gebührenfrei sind. Für rad- und motorsportliche Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 104,00 €, bei überörtlicher Bedeutung 204,00 €, erhoben. |
| Bearbeitungszeit | Je nach Umfang der Veranstaltung 1 bis 3 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen, bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen, die über die Grenze der Kommune hinausgehen, ca. 4 bis 6 Wochen |
| Beteiligte Stellen | Polizei, Straßenbaubehörde, SWK Mobil GmbH, Landesbetrieb Straßenbau NRW, andere Fachbereiche und andere Kommunen |
| Hinweise |
Koordinierung der Veranstaltung mit anderen Kommunen und Behörden, wenn sich diese über das Stadtgebiet hinaus erstreckt |

