Kontakt

Monika Gronsfeld
Telefon: 0 21 51 / 862178
Zimmer: 3


Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld

Inhalt

Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen

Überspringen: Tabelle mit Veranstaltungsdetails

DienstleistungAb- und Ummeldung von Fahrzeugen
KurzbeschreibungAb- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
Beschreibung

Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen von Personen mit Wohnsitz in Krefeld und von ortsansässigen Wirtschaftskunden

Weitere Informationen

Allgemeines

Seit dem 01.03.2010 ist durch eine Kooperation mit dem Kreis Viersen der Service der Zulassungsstelle Krefeld erweitert worden. Nun können auch Bürger/innen mit Wohnsitz im Kreis Viersen sowie dort ortsansässige Firmen ihre Fahrzeuge an-, um- oder abmelden oder umgekehrt.


Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Krefeld sind
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr
Montags von 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle sind telefonisch zu den Öffnungszeiten sowie Montags bis Mittwochs von 14 Uhr bis 15.30 Uhr zu erreichen unter:

Auskunftstelefon: 0 21 51 / 86 21 81
Sachbearbeiter: 0 21 51 / 86 21 64 bis 86 21 83
Telefax: 0 21 51 / 86 21 95


Unter den genannten Rufnummern können Sie auch telefonisch ein Kennzeichen reservieren.
Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet eine Zusammenfassung der häufigsten Antragsgründe, die natürlich noch weitere Antragsgründe offenlassen (z. B. Oldtimer-Kennzeichen, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Einfuhr von Fahrzeugen, Bescheinigung und Ausnahmegenehmigungen usw.). Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle selbstverständlich zur Verfügung.
Auf eine genaue Auflistung der Gebühren muss verzichtet werden, da sich durch unterschiedlich kombinierte Verwaltungsvorgänge umfangreiche Gebührenposten ergeben.

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online selbst reservieren!

 

Die Adresse der Zulassungsstelle lautet:
Fachbereich Ordnung
Abteilung Straßenverkehr und Bußgeldangelegenheiten
Zulassungsstelle
Elbestraße 7
47800 Krefeld
Wegbeschreibung

In unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle Krefeld stehen Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung.

 

Neuzulassung eines Fahrzeugs

  • Mitzubringen sind: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (siebenstellig)
  • Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie
  • Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertre-tenden Person
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufent-haltsgenehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei allei-nigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
  • Lastschriftermächtigung für das Finanzamt zum Einzug der Kfz-Steuer

Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Krefeld

Die gleichen Unterlagen wie bei Neuzulassung, jedoch zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) oder Abmeldenachweis
  • TÜV-Nachweis
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen: die bisherigen Kennzeichenschilder

Kennzeichen dürfen erst nach Vorsprache beim Sachbearbeiter vor Ort entstempelt werden (bei vorheriger Entwertung der Schilder müssen diese gesperrt werden!)

Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb von Krefeld

Die gleichen Unterlagen wie bei einer Neuzulassung, jedoch zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ab-meldenachweis
  • TÜV-Nachweis
  • Bei Kennzeichenwechsel eines angemeldeten Fahrzeuges: die bisherigen Kennzeichenschilder

Kennzeichen dürfen erst nach Vorsprache beim Sachbearbeiter vor Ort entstempelt werden (bei vorheriger Entwertung der Schilder müssen diese gesperrt werden!)

Wiederzulassung gleicher Halter nach Außerbetriebsetzung

Die gleichen Unterlagen wie bei einer Neuzulassung, jedoch zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Ab-meldenachweis
  • TÜV-Nachweis

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung bei endgültiger Abmeldung

Kennzeichen dürfen erst nach Vorsprache beim Sachbearbeiter vor Ort entstempelt werden (bei vorheriger Entwertung der Schilder müssen diese gesperrt werden!)

Umrüstung auf Saisonkennzeichen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufenthaltsgenehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
  • Bisherige Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (siebenstellig)

Kennzeichen dürfen erst nach Vorsprache beim Sachbearbeiter vor Ort entstempelt werden (bei vorheriger Entwertung der Schilder müssen diese gesperrt werden!)

Technische Änderung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufent-haltsgenehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei allei-nigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Gutachters (zum Bei-spiel TÜV oder Dekra usw.)
  • Bei Nachrüstung eines Katalysators oder Rußpartikelfilters: Einbaubescheinigung einer autorisierten Fachwerkstatt

Adressenänderung innerhalb von Krefeld ohne Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Geänderter Personalausweis oder Ummeldebescheinigung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufent-haltsgenehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung

Kurzzeitkennzeichen, gültig für fünf Tage

  • Versicherungsbestätigung (speziell für Kurzzeitkennzeichen)
  • Im Einzelfall: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-brief)
  • Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufent-haltsgenehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei allei-nigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung

Ausfuhrkennzeichen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebescheinigung
  • Spezielle Versicherungsbestätigung mit Angaben über Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
  • TÜV-Nachweis
  • Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufent-haltsgenehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei allei-nigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
  • Kaufvertrag

Die Vorführung des Fahrzeugs ist erforderlich!

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
  • Verlusterklärung des eingetragenen Halters
  • (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufenthalts-genehmigung)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei allei-nigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss
  • bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
  • bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
  • TÜV-Nachweis
  • Bei Diebstahl: Diebstahlbescheinigung der Polizei

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder:

Die gleichen Unterlagen wie bei Verlust des Fahrzeugscheins, jedoch zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei Verlust oder Diebstahl nur eines Schildes ist das noch vorhandene zweite Schild ebenfalls vorzulegen.

 

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrszulassungsverordnung, Fahrzeugzulassungsverordnung, VO über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr, Pflichtversicherungsgesetz

Unterlagen

Neuzulassung eines Fahrzeugs
Mitzubringen sind:
- Fahrzeugbrief, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
- Versicherungsbestätigungsnummer (siebenstellig)
- Vollmacht bei Vertretung
- Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!)
- (bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich: gültige Aufenthaltsgenehmigung)
- bei Minderjährigen: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten
- bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
- Lastschriftermächtigung für das Finanzamt zum Einzug der Kfz-Steuer
Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Krefeld
Die gleichen Unterlagen wie bei Neuzulassung, jedoch zusätzlich:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I oder Abmeldenachweis
- TÜV und AU-Nachweise
- Bei zugelassenen Fahrzeugen: die bisherigen Kennzeichenschilder
Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb von Krefeld
Die gleichen Unterlagen wie bei Neuzulassung, jedoch zusätzlich
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I oder Abmeldenachweis
- TÜV und AU-Nachweise
- Bei Kennzeichenwechsel eines angemeldeten Fahzeuges: die bisherigen Kennzeichenschilder
Wiederzulassung gleicher Halter nach Außerbetriebsetzung
Die gleichen Unterlagen wie bei Neuzulassung, jedoch zusätzlich
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung I oder Abmeldenachweis
- TÜV und AU-Nachweis
Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbeschei-nigung I
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung bei endgültiger Abmeldung

Zulassungsvollmacht
Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Zulassungsvollmacht
Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

 

 

Unterschrift mit SignaturJa
Gebühren

Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

BearbeitungszeitBearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort
Beteiligte StellenEvtl. auswärtige Straßenverkehrsämter, Finanzamt, Versicherungen