Inhalte durchsuchen
Aktuelles
br> Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
br> Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
br> Dieselruß
br> Edelstahl-Studie Krefeld
br> Informationen für Schrotthändler
br> Luftreinhalteplan Krefeld
br> Luftreinhalteplan Krefeld Hafen
br> Öffentliche Bekanntmachungen Umwelt
br> Wer macht was im Fachbereich Umwelt: Die neue Organisationsstruktur
br>
Inhalt
Dieselruß
Dieselruß Rußfilter Partikelfilter
Die Staatliche Förderung für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen geht weiter!
auch für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (= zulässiges Gesamtgewicht)
Sie fahren mit Diesel und möchten eigentlich etwas Gutes für Umwelt und Gesundheit tun?
Dann fahren Sie Ihren Pkw oder Ihr leichtes Nutzfahrzeug künftig nur noch mit Filter!
Die Förderung der Nachrüstung ist möglich, wenn Sie Ihren Diesel-Pkw (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) bzw. Ihr leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse (Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009) innerhalb des Zeitraumes 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
Die Fördervoraussetzungen sind in der "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutz-fahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" geregelt, deren Neufassung am 10. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Für PKW gilt:
Grundsätzliche Voraussetzungen sind die Erstzulassung des Pkw vor dem 1. Januar 2007 und der Einbau eines Partikelfilters in der Zeit vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013, der den Diesel-Pkw technisch so verbessert, dass er einer entsprechenden Partikelminderungsstufe (PM 01 oder PM 0 bis PM 4) oder Partikelminderungsklasse (PMK 01 oder PMK 0 bis PMK 4) entspricht.
Für leichte Nutzfahrzeuge gilt:
Es handelt sich laut Zulassungsdokumenten um einen LKW oder ein Fahrzeug mit der Zuordnung zur Klasse "N1", die Erstzulassung des leichten Nutzfahrzeuges liegt vor dem 17. Dezember 2009 und der Einbau eines Partikelfilters in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 verbessert das Diesel-Nutzfahrzeug technisch so, dass es einer Partikelminderungsklasse (PMK 01 oder PMK 0 bis PMK 4) entspricht.
Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Antragsfrist für Nachrüstungen in 2012 gilt bis zum 15. Februar 2013, die Antragsfrist für Nachrüstungen im Jahr 2013 gilt bis zum 15. Februar 2014.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das vom BAFA im Internet (www.bafa.de) zur Verfügung gestellte Antragsformular.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de


weitere Infos