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Luftreinhalteplan Krefeld Hafen
Luftreinhalteplan Krefeld Hafen
Zur Verbesserung der Luftqualität hat die Bezirksregierung den Luftreinhalteplan Krefeld Hafen aufgestellt. Im Jahr 2003 waren die Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie für Schwebstaub im Krefelder Hafen überschritten. Die Bezirksregierung war daher zwingend verpflichtet, bis Ende Oktober 2005 einen Luftreinhalteplan aufzustellen.
Rechtsgrundlage ist § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV).
Hinweis des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld:
Bitte beachten Sie auch den Aktionsplan für den Bereich Krefeld Hafen gemäß § 47 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz!

