Inhalte durchsuchen
Aktuelles
br> Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
br> Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
br> Dieselruß
br> Edelstahl-Studie Krefeld
br> Informationen für Schrotthändler
br> Luftreinhalteplan Krefeld
br> Luftreinhalteplan Krefeld Hafen
br> Öffentliche Bekanntmachungen Umwelt
br> Wer macht was im Fachbereich Umwelt: Die neue Organisationsstruktur
br>
weitere Infos
Inhalt
Altlasten und Bodenschutz
Bodenschutz
Die Rahmenanforderungen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ausgeführt. In NRW ist ergänzend ein Landes-Bodenschutzgesetz verabschiedet worden.
Zweck der gesetzlichen Regelungen ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, bereits eingetretene Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasserkontaminationen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Die Umsetzung beziehungsweise Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wird vom Fachbereich Umwelt wahrgenommen.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Bodenschutz:
Antonius Gesterkamp
Telefon : 86-2422
Fax: 86-2430
e-mail: antonius.gesterkamp@krefeld.de
Altlastenauskunft
Der Fachbereich Umwelt führt ein Kataster der Altlastverdachtsflächen in Krefeld. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert.
Nach den Bestimmungen der EU - Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 21. Januar 2003 hat jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erhalten. Ausnahmen davon sind unter anderem gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muß dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Auskünfte, ob die jeweiligen Grundstücke im Kataster der altlastverdächtigen Flächen enthalten sind und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, werden nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, ist das Auskunftsersuchen mit dem ausgefüllten Antragsformular (Antrag siehe unten) und unter Beifügung folgender Unterlagen
- Lageplan (zum Beispiel Auszug aus dem Grundstückskataster) und
- nach Möglichkeit Eigentumsnachweis (zum Beispiel aktueller Grundbuchauszug) beziehungsweise Einverständniserklärung/ Vollmacht des Grundstückeigentümers
zu richten an:
Stadt Krefeld
Fachbereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Konrad-Adenauer-Platz 17
47792 Krefeld
Ihre Ansprechpartnerin:
Eva Mueller
Telefon: 86-2423
Fax: 86-2430
Mail: eva.mueller@krefeld.de
Die Altlastauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand.
Für eine Auskunft aus den Daten der Routineerhebung, d.h. detaillierte Untersuchungen liegen nicht vor, werden Gebühren in Höhe von 36,50 Euro erhoben. Liegen für das Grundstück differenzierte Untersuchungen vor, beträgt die Gebühr bis zu 500 Euro.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Verzeichnisse der in NRW zugelassenen und anerkannten Sachverständigen für Altlasten und Bodenschutz:
http://www.lanuv.nrw.de/altlast/Bekanntgabe-sv.htm
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Verzeichnisse der in NRW zugelassenen Untersuchungsstellen für Altlasten und Bodenschutz:

