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Eva Mueller
Telefon: 0 21 51 / 862423
Zimmer: 94
Fachbereich Umwelt
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
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Inhalt
Altlastenauskunft
Der Fachbereich Umwelt führt ein Kataster der Altlastverdachtsflächen in Krefeld. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert.
Nach § 3 Umweltinformationsgesetz hat jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erhalten. Ausnahmen davon sind unter anderem gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muß dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Auskünfte, ob die jeweiligen Grundstücke im Kataster der altlastverdächtigen Flächen enthalten sind und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, werden nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, ist das Auskunftsersuchen mit dem ausgefüllten Antragsformular (Antrag siehe unten) und unter Beifügung folgender Unterlagen
- Lageplan (zum Beispiel Auszug aus dem Grundstückskataster) und
- nach Möglichkeit Eigentumsnachweis (zum Beispiel aktueller Grundbuchauszug) bzw. Einverständniserklärung oder Vollmacht des Grundstückeigentümers
zu richten an:
Stadt Krefeld
Fachbereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Konrad-Adenauer-Platz 17
47792 Krefeld
Ihre Ansprechpartnerin:
Eva Mueller
Telefon: 86 24 23
Fax: 86 24 30
Mail: eva.mueller@krefeld.de
Die Altlastauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand.
Für eine Auskunft aus den Daten der Routineerhebung, das heißt detaillierte Untersuchungen liegen nicht vor, werden Gebühren in Höhe von 36,50 Euro erhoben. Liegen für das Grundstück differenzierte Untersuchungen vor, beträgt die Gebühr bis zu 500 Euro.
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Abfallberatung
- Abfallbeseitigung
- Abfallentsorgung
- Abfallsammelgefäße
- Abwasser
- Altlastenauskünfte
- Altlastenauskunft
- An-, Um- und Abmeldung von Abfallgefäßen.
- Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Antrag auf Erteilung einer Abfall-Erzeugernummer
- Antrag auf Erteilung einer Beförderungserlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Aufbringung von Bioabfällen
- Aufbringung von Klärschlamm
- Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit
- Ausnahmegenehmigung Veranstaltungen
- Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung
- Bauanträge umweltrelevante Prüfung
- Beförderungserlaubnis für Abfalltransporte (§ 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz)
- Bodenschutz
- Brunnen
- Dichtheit von Hausanschlüssen
- Einleitung von Abwasser in das Kanalnetz
- Fassadenreinigung
- Fettabscheider
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Gewässerbenutzungen
- Grundwasser- und Oberflächenwassernutzung
- Gülleaufbringung
- Heizöltankanlagen
- Hundekotstationen in Krefeld
- Immissionsschutz
- Informationen für Schrotthändler
- Klärschlammaufbringung
- Kleinkläranlagen
- Lärm
- Mülltonne
- Regenwasserversickerung
- Restmülltonne, Papiertonne, Biotonne, gelbe Tonne
- Schadstoffe aus Haushalten
- Selbstüberwachung von Kanalisationsnetzen auf Betriebsgeländen, die größer als 3 Hektar sind
- Sperrmüll - Entsorgung
- Straßenreinigung
- Überwachung von Anlagen
- Umweltausschuss
- Umweltberatung
- Umwelttelefon
- Umweltzone Krefeld
- Unwetterwarnung
- Verunreinigung durch Hundekot
- Wassergefährdende Stoffe
- Wilde Müllkippen
- Winterdienst

