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Beata Teichert
Telefon: 0 21 51 / 862420
Zimmer: 144


Fachbereich Umwelt
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld

Inhalt

Amalgamabscheider

Gem. § 59 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 1 Indirekteinleiterverordnung ist für die Einleitung von amalgamhaltigem Abwasser (aus Zahnarztpraxen oder Zahnkliniken) in die öffentliche Kanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Darüberhinaus schreibt Anhang 50 der Abwasserverordnung die Verringerung der Amalgamfracht des Rohabwassers aus den Behandlungsplätzen um 95 Prozent vor. Hierfür ist der Einbau eines Amalgamabscheiders nach dem Stand der Technik vorgeschrieben. Dieser muss vor dem Abwasserablauf der Behandlungsplätze vor Vermischung mit dem sonstigen Sanitärabwasser eingebaut und betrieben werden.

Die wasserrechtliche Genehmigung ist auf dem vorgesehenen Antragsvordruck (siehe rechts) einzuholen beim

Fachbereich Umwelt
Untere Wasserbehörde
Konrad-Adenauer-Platz 17
47792 Krefeld

Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an:

Beata Teichert
Telefon.: 86 24 20
Fax: 86 24 44
Mail: beata.teichert@krefeld.de

Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes

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