Inhalte durchsuchen
Kontakt
Beata Teichert
Telefon: 0 21 51 / 862420
Zimmer: 144
Fachbereich Umwelt
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Inhalt
Amalgamabscheider
Gem. § 59 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 1 Indirekteinleiterverordnung ist für die Einleitung von amalgamhaltigem Abwasser (aus Zahnarztpraxen oder Zahnkliniken) in die öffentliche Kanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Darüberhinaus schreibt Anhang 50 der Abwasserverordnung die Verringerung der Amalgamfracht des Rohabwassers aus den Behandlungsplätzen um 95 Prozent vor. Hierfür ist der Einbau eines Amalgamabscheiders nach dem Stand der Technik vorgeschrieben. Dieser muss vor dem Abwasserablauf der Behandlungsplätze vor Vermischung mit dem sonstigen Sanitärabwasser eingebaut und betrieben werden.
Die wasserrechtliche Genehmigung ist auf dem vorgesehenen Antragsvordruck (siehe rechts) einzuholen beim
Fachbereich Umwelt
Untere Wasserbehörde
Konrad-Adenauer-Platz 17
47792 Krefeld
Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an:
Beata Teichert
Telefon.: 86 24 20
Fax: 86 24 44
Mail: beata.teichert@krefeld.de
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Abfallberatung
- Abfallbeseitigung
- Abfallentsorgung
- Abfallsammelgefäße
- Abwasser
- Altlastenauskünfte
- Altlastenauskunft
- An-, Um- und Abmeldung von Abfallgefäßen.
- Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Antrag auf Erteilung einer Abfall-Erzeugernummer
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zu Vermittlungsgeschäften mit Abfällen
- Antrag auf Erteilung einer Transportgenehmigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- Aufbringung von Bioabfällen
- Aufbringung von Klärschlamm
- Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit
- Ausnahmegenehmigung Veranstaltungen
- Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung
- Bauanträge umweltrelevante Prüfung
- Bodenschutz
- Brunnen
- Dichtheit von Hausanschlüssen
- Einleitung von Abwasser in das Kanalnetz
- Fettabscheider
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Gewässerbenutzungen
- Grundwasser- und Oberflächenwassernutzung
- Gülleaufbringung
- Heizöltankanlagen
- Hundekotstationen in Krefeld
- Immissionsschutz
- Klärschlammaufbringung
- Kleinkläranlagen
- Lärm
- Mülltonne
- Regenwasserversickerung
- Restmülltonne, Papiertonne, Biotonne, gelbe Tonne
- Schadstoffe aus Haushalten
- Selbstüberwachung von Kanalisationsnetzen auf Betriebsgeländen, die größer als 3 Hektar sind
- Sperrmüll - Entsorgung
- Straßenreinigung
- Überwachung von Anlagen
- Umweltausschuss
- Umweltberatung
- Umwelttelefon
- Umweltzone Krefeld
- Unwetterwarnung
- Verunreinigung durch Hundekot
- Wassergefährdende Stoffe
- Wilde Müllkippen
- Winterdienst


Downloads