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Informationen zur neuen Influenza ("Schweinegrippe")
Influenza A/H1N1 "Schweine-Influenza"
Hintergrund:
Die zuerst in Mexiko aufgetretene Form der sogenannten „Schweinegrippe" oder auch „Amerikanischen Grippe" wird durch eine bisher unbekannte Virusvariante des Grippevirus ausgelöst. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 11. Juni 2009 die Pandemiealarmphase auf die höchste Stufe 6 angehoben.
Die Gesundheitsbehörden in Deutschland bereiten sich seit langem auf eine Pandemie vor. Eine Pandemie ist eine Länder und Kontinente übergreifende Ausbreitung einer Krankheit. Es gibt weitreichende Pläne und genügend Medikamente für Erkrankte.
Symptome:
Die Symptome der neuen Grippe sind ähnlich wie bei der bekannten Grippe: Fieber, Atemwegsbeschwerden und Gliederschmerzen. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch beträgt meist nur wenige Stunden bis zu drei Tage. Aber bereits innerhalb dieser Frist sind infizierte Personen schon ansteckend. Die Virenausscheidung erfolgt durchschnittlich bis zu sieben Tage, Personen mit schwächerem Immunsystem scheiden Viren auch länger aus.
Seit dem 26.10.2009 ist der Impfstoff "Pandemrix" verfügbar. Darüberhinaus stehen wirksame antvirale Medikamente zur Verfügung. Die Impfung erfolgt vorrangig bei niedergelassenen Ärzten. Ferner erfolgen Impfungen bei Betriebsärzten sowie nach vorheriger Terminabsprache im Fachbereich Gesundheit: Tel 02151 / 86-3551.
Dieses Virus ist, anders als bei der Vogelgrippe, von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Medikamente sollen nicht vorbeugend eingenommen werden, sondern ausschließlich bei einer nachgewiesenen Infektion.
Verhaltensregeln:
Falls Sie befürchten an Schweinegrippe erkrankt zu sein, setzen Sie sich unverzüglich telefonisch mit Ihrem Arzt in Verbindung. Gehen Sie nicht ohne Absprache in die Praxis. Geben Sie Ihrem Arzt detaillierte Information zum Aufenthalt in einem Risikogebiet, oder über mögliche Kontaktpersonen.
Generell empfohlene persönliche Hygienemaßnahmen sollten aber besonders beachtet werden, vor allem bei Kontakt zu Reiserückkehrern aus betroffenen Regionen.
Influenzaviren werden in erster Linie durch Tröpfcheninfektion übertragen. Insbesondere beim Niesen oder Husten können Erreger auch auf die Hände gelangen und darüber weiterverbreitet werden.
Empfehlungen zum persönlichen Grippeschutz:
Richtig Hände waschen
Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern.
Hände vom Gesicht fernhalten
Vermeiden Sie es, Mund, Nase oder Augen mit den Händen zu berühren, weil auf diesem Weg Viren von den Händen über die Schleimhäute in den Körper gelangen können.
Hygienisch husten und niesen
Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in Ihre Armbeuge, auf keinen Fall in die Hand. Das Taschentuch gehört nach einmaliger Benutzung sofort in den Abfall.
Auf erste Anzeichen achten
Auf eine Grippe weisen plötzliches hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen hin. Wenn Sie sich krank fühlen, vereinbaren Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin einen Termin, um ein Ansteckungsrisiko im Wartezimmer zu vermeiden.
Andere schützen
Verzichten Sie, wenn Sie erkrankt sind, auf Körperkontakt wie Umarmen, Küssen usw.. Wenn Sie zu Hause versorgt werden, halten Sie sich nach Möglichkeit in einem separaten Raum auf. Achten SIe auf generelle Sauberkeit in Ihrer Wohnung, insbesondere in Küche und Bad.
Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Lüften Sie geschlossene Räume drei- bis viermal täglich für jeweils zehn Minuten. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luft verringert, ein Austrocknen der Mund- und Schleimhäute verhindert.
Reiseempfehlungen
Beachten Sie die aktuellen Reiseinformationen des auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland
Weitergehende Informationen erhalten Sie:
bei der Bürger-Hotline der Landesregierung NRW: 01803 / 100 210 (Wochentags, 8.00 Uhr - 18.00 Uhr, 9 Cent pro Minute, abweichende Tarife aus Handynetzen)
bei der Bürger-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 0800 44 00 55 0 (kostenlos von montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
oder auf den Websites folgender Einrichtungen:
Bundesministerium für Gesundheit
Weltgesundheitsorganisation Regionalbüro Europa
Auf diesen Seiten der Bundesregierung erhalten Sie Hinweise und Verhaltenstips in folgenden Sprachen:
Für Ärzte - Neue Meldepflicht für Influenza A/H1N1
Auf Grund der derzeitige epidemiologischen Lage der Neuen Influenza A/H1N1 wurde die Meldepflicht für die Ärzte reduziert. Demnach gilt sind nur noch für Todesfälle, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion mit Neuer Influenza A/H1N1 stehen, dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung des Todes hat unverzüglich nach Feststellung des Todes an das für den Wohnort oder den momentanen Aufenthaltsort des Patienten/der Patientin zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Einen entsprechenden Meldebogen finden Sie oben im Downloadbereich.
Die Labormeldepflicht des Nachweises von Neuer Influenza A/H1N1 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG bleibt unberührt.


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