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Artenschutz

Kiebitz
Weltweit sind mehr als 15.000 Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Dies gab die Weltnaturschutzunion IUCN in ihrer Roten Liste 2006 bekannt. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt existieren auf internationaler wie auf nationaler Ebene gesetzliche Regelungen. Die Umsetzung dieser Artenschutzvorschriften ist eine der Hauptaufgaben der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Krefeld.
Einen Schwerpunkt hierin bilden der Vollzug des Artenschutzrechts, insbesondere die Ahndung von gesetzlich verbotenen Handlungen, die zu Beeinträchtigungen der heimischen Tier- und Pflanzenwelt führen, z. B. die Zerstörung von Vogelnestern, und die Kontrolle des internationalen Handels und der Haltung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten. So wurden laut dem Bundesamt für Naturschutz im Jahr 2005 an besonders geschützten Arten 43.000 Vögel, 7.000 Reptilien, 1.300 Amphibien und 480.000 Pflanzen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland eingeführt.
Informationen darüber, welche Tier- und Pflanzenarten unter besonderem Schutz stehen, erhalten Sie im Internet unter www.wisia.de.
Die Untere Landschaftsbehörde erteilt diesbezüglich Auskünfte über Vorschriften, wie Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, EG- Artenschutz-Verordnung, Bundesartenschutzverordnung sowie artenschutzrechtliche Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsgesetz NRW. Dazu zählen u.a. die Melde-, Nachweis-, Buchführungs- und Kennzeichungspflicht für besonders geschützte Tiere.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen gezielte Schutzmaßnahmen für einheimische Tier- und Pflanzenarten in Verbindung mit Maßnahmen zur Erhaltung ihrer Lebensräume dar, wie z. B. Straßensperrungen zum Schutz von Amphibien , sowie artenschutzbezogene Stellungnahmen zu Eingriffen in den Naturhaushalt.
Bei Funden von wildlebenden verletzten oder kranken Tieren sowie Problemen mit Wespennestern werden Ihnen gerne Informationen angeboten.
Anzeige- und Meldepflicht bei der Haltung von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten nach § 7 Bundesartenschutzverordnung
An- und Abmeldeformular für besonders geschützte Tiere
Kontakt:
Fachbereich Grünflächen
Untere Landschaftsbehörde
Konrad-Adenauer-Platz 1
47803 Krefeld
Frau Funke
Tel.: 02151/864427
E-Mail:andrea.funke@krefeld.de
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