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- Elterngeld und Elternzeit - Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeldantrag
- Elterngeldantrag für ab 01.01.13 geborene Kinder
- Einkommenserklärung für Selbständige
- Erläuterungen zum Elterngeldantrag
- Erläuterungen zum Elterngeldantrag für ab 01.01.13 geborene Kinder
Inhalt
Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr ab dem 1. Januar 2007 Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von zwölf Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Im Bereich "Downloads" (rechts im Kasten) können Sie
- einen Antrag auf Elterngeld als PDF-Datei herunterladen.
- oder den Antrag im Online-Verfahren "EGON NRW" elektronisch stellen.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur drei Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Ihr Recht: Elternzeit
Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu zwölf Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
- Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld Ihres Kindes ein.
- Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
- Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
- Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels" - das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.
Rechtliche Grundlagen:
Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)
Ihre Ansprechpartner/innen für Elterngeld und Elternzeit in Krefeld:
Frau Baisch
Rathaus Krefeld, Zimmer A 353
Telefon: 0 21 51/ 86 35 95
Fax: 0 21 51/86 35 21
E-Mail: elterngeld@krefeld.de
montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Frau Jülkenbeck
Rathaus Krefeld, Zimmer A 351
Telefon: 0 21 51/86 35 94
Fax: 0 21 51/86 35 21
E-Mail: elterngeld@krefeld.de
montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Frau Bolten
Rathaus Krefeld, Zimmer A 351
Telefon: 0 21 51/86 35 93
Fax: 0 21 51/86 35 21
E-Mail: elterngeld@krefeld.de
montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Adoptionsvermittlung
- Amtspflegschaften, Beistandschaften
- Amtsvormundschaften
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- Angebote der Familienkarte nach Stadtteilen
- Angebote der Familienkarte nach Stichworten
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- Betreuung von Kindern in Kindertagespflege
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- Bezirksjugendarbeit
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
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