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Kontakt
Jürgen Bühning
Telefon: 0 21 51 / 863012
Zimmer: A216
Artur Koblenz
Telefon: 0 21 51 / 863015
Zimmer: A194
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Inhalt
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Gesetzliche Grundlage ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch, IV. Kapitel (SGB XII).
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.
Höhe der Grundsicherungsleistungen
Z. Zt. gelten folgende monatliche Regelsätze
- Alleinstehende 382 Euro
- Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 345 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 306 Euro
Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Übersteigen die Kosten für die Unterkunft den im Einzelfall angemessenen Umfang, so ist in der Regel spätestens innerhalb von sechs Monaten ein Umzug zumutbar, so dass dann nur noch die angemessene Miete übernommen wird.
Antragstellung
Ihren Antrag auf Leistungen der Grundsicherung können Sie im Rathaus Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen:
| Buchstaben | Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
| Gruppenleitung | Herr Bühning | 0 21 51 / 86-29 31 | A 147 |
| A, Ha - Hep | Frau Wollmann | 0 21 51 / 86-29 85 | A 160 |
| D, Fa - Fr | Frau Siegers | 0 21 51 / 86-29 84 | A 143 |
| C, E, Fu - Fy, J | Frau Szaszmann | 0 21 51 / 86-30 11 | A 166 |
| Ga - Gr | Frau Moers | 0 21 51 / 86-29 81 | A 164 |
| Ka - Kor | Herr Neumann | 0 21 51 / 86-29 75 | A 162 |
| Ba - Bog, I | Frau Schäfer | 0 21 51 / 86-29 51 | A 145 |
| Boh - Bz | Frau Amonatis | 0 21 51 / 86-29 33 | A 139 |
| Heq - Hz, Gs - Gz, Kos - Koz | Frau Schmeink | 0 21 51 / 86-29 35 | A 141 |
| Gruppenleitung | Herr Koblenz | 0 21 51 / 86-30 15 | A 192 |
| P, T | Frau Knorr | 0 21 51 / 86-29 77 | A 193 |
| Ma - Mik, N | Herr Uhlen | 0 21 51 / 86-29 34 | A 197 |
| Mil - Miz, S, Sp, Q | Herr Veldkamp | 0 21 51 / 86-29 32 | A 191 |
| Mj - Mz, V | Frau Roeren | 0 21 51 / 86 30 25 | A 194 |
| St, Z | Frau Hennes | 0 21 51 / 86-29 60 | A 196 |
| Len - Lz, Sch | Frau Boesfeld | 0 21 51 / 86-29 58 | A 187 |
| W, U | Frau Jentjens | 0 21 51 / 86-29 69 | A 196 |
| R, X, Y | Herr Wegener | 0 21 51 / 86-29 97 | A 190 |
| Kr - Kz, La - Lem, O | Frau Jäger | 0 21 51 / 86-29 36 | A 191 |
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Notdienst für dringende Fälle:
Dienstag und Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Unterlagen
Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen benötigt, die Auskunft über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation geben wie z. B. Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ähnliches.
Zur Besprechung von Einzelfragen rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Aktuelle Wohnungsangebote
- Anerkennung von Behinderungen, Schwerbehindertenausweise
- Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Bildungspaket - Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertagesstätten
- Bildungspaket - gemeinsames Mittagessen
- Bildungspaket - Lernförderung
- Bildungspaket - Schülerbeförderung
- Bildungspaket - Schulbedarf
- Bildungspaket - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in Krefeld - Mitmachen möglich machen -
- Die aktuellsten Wohnungsmeldungen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Essen auf Rädern
- Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
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- Freimeldung geförderter Wohnungen
- Freistellung von Belegungsbindungen
- Hilfe für ausländische Flüchtlinge
- Krefeld-Pass - Informationen zur Antragsstellung
- Kriegsopferfürsorge
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- Pflegeberatung und Altenhilfe der Stadt Krefeld
- Rundfunkgebührenbefreiung: Informationen zur Antragstellung
- Schwerbehindertenrecht - Örtliche Fürsorgestelle
- Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialhilfe -Hilfe zur Pflege-
- Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
- Unterhaltsvorschuss
- Vertriebenenhilfe
- Wohnberatung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld ab 01.09.2010
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- Wohnungen nach Name
- Wohnungen nach Stadtteil
- Wohnungen nach Zimmerzahl
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