Kontakt

Jürgen Bühning
Telefon: 0 21 51 / 863012
Zimmer: A216

Artur Koblenz
Telefon: 0 21 51 / 863015
Zimmer: A194


Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

Inhalt

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Gesetzliche Grundlage ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch, IV. Kapitel (SGB XII).

Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben

oder

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Höhe der Grundsicherungsleistungen

Z. Zt. gelten folgende monatliche Regelsätze

  • Alleinstehende 382 Euro
  • Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 345 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 306 Euro

Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Übersteigen die Kosten für die Unterkunft den im Einzelfall angemessenen Umfang, so ist in der Regel spätestens innerhalb von sechs Monaten ein Umzug zumutbar, so dass dann nur noch die angemessene Miete übernommen wird.

Antragstellung

Ihren Antrag auf Leistungen der Grundsicherung können Sie im Rathaus Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen:

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
BuchstabenAnsprechpartnerTelefonZimmer
GruppenleitungHerr Bühning0 21 51 / 86-29 31A 147
A, Ha - HepFrau Wollmann0 21 51 / 86-29 85A 160
D, Fa - FrFrau Siegers0 21 51 / 86-29 84A 143
C, E, Fu - Fy, JFrau Szaszmann0 21 51 / 86-30 11A 166
Ga - GrFrau Moers0 21 51 / 86-29 81A 164
Ka - KorHerr Neumann0 21 51 / 86-29 75A 162
Ba - Bog, IFrau Schäfer0 21 51 / 86-29 51A 145
Boh - BzFrau Amonatis0 21 51 / 86-29 33A 139
Heq - Hz, Gs - Gz, Kos - KozFrau Schmeink0 21 51 / 86-29 35A 141
GruppenleitungHerr Koblenz0 21 51 / 86-30 15A 192
P, TFrau Knorr0 21 51 / 86-29 77A 193
Ma - Mik, NHerr Uhlen0 21 51 / 86-29 34A 197
Mil - Miz, S, Sp, QHerr Veldkamp0 21 51 / 86-29 32A 191
Mj - Mz, VFrau Roeren0 21 51 / 86 30 25A 194
St, ZFrau Hennes0 21 51 / 86-29 60A 196
Len - Lz, SchFrau Boesfeld0 21 51 / 86-29 58A 187
W, UFrau Jentjens0 21 51 / 86-29 69A 196
R, X, YHerr Wegener0 21 51 / 86-29 97A 190
Kr - Kz, La - Lem, OFrau Jäger0 21 51 / 86-29 36A 191

 

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Notdienst für dringende Fälle:
Dienstag und Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Unterlagen

Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen benötigt, die Auskunft über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation geben wie z. B. Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ähnliches.

Zur Besprechung von Einzelfragen rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.

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