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Thomas Mertens
Telefon: 0 21 51 / 86 36 10
Zimmer: RH C41
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
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Inhalt
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb bitten wir Sie, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns vorzusprechen:
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1 - Rathaus
Eingang Block C - Erdgeschoß
47798 Krefeld
Öffnungszeiten:
Montags 08.30 bis 12.30 Uhr
Mittwochs 08.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
Einkommensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
- Verdienst-/Gehaltsabrechnungen seit Beginn des Vorjahres
- bei Arbeitsaufnahme innerhalb der letzten 12 Monate: Arbeitsvertrag und vorhandene Abrechnungen
- Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
- Bescheid über die Gewährung von Mutterschafts-/Elterngeld
- Nachweis über Krankengeldzahlung
- Renten- und Pensionsbescheide (auch Werksrenten)
- Ausbildungsvertrag sowie drei Abrechnungen der Ausbildungsvergütung
- Nachweis über Unterhaltsleistungen (Urteil/notariell beglaubigte Urkunde/Kontoauszüge)
- Nachweise über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweise über Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Selbständige: Steuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeschein, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Elternzeit: Wenn Sie zwar in einem Arbeitsverhältnis stehen, sich aber in Elternzeit befinden, benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die beantragte Dauer der Elternzeit.
Personalausweis/ Ausweispapiere
- bei ausländischen Mitbürgern: Pässe aller Haushaltsangehörigen
zuzüglich Freizügigkeitsbescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung
- bei Ausssiedlern: Vertriebenenausweis
Mutterpass
Heiratsurkunde (keiner der Ehepartner über 40 Jahre und nicht länger als 5 Jahre verheiratet)
Schwerbehindertenausweis (bei einem Grad der Behinderung von unter 100 bedarf es eines zusätzlichen Nachweises über Pflegebedürftigkeit, z.B. Pflegegeld)
Nachweis über Sorgerecht bei haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, wenn die Eltern getrennt lebend oder geschieden sind
Studenten/Schülern ab 16 Jahre: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Verdienstunterlagen ggfs. Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen
bei Haushaltsangehörigen über 18 Jahre: Vollmacht und Ausweispapiere
Sozialhilfeempfänger: Bescheinigung des Sozialamtes, seit wann Leistungen bezogen werden und letzten Sozialhilfebescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute
Empfänger von Grundsicherung: Bescheinigung des Sozialamtes, seit wann Leistungen bezogen werden und letzten Grundsicherungsbescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute
Empfänger von Arbeitslosengeld II: Bescheinigung des Jobcenter Krefeld, seit wann Leistungen bezogen werden und den letzten Leistungsbescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute
Sollte der Wohnberechtigungsschein durch einen Vertreter oder Betreuer beantragt werden, ist eine Vollmacht/Bestallung vorzulegen.

