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Kontakt
Hans Weber
Telefon: 0 21 51 / 862931
Zimmer: A175
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Inhalt
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Leistungsberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches II sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Höhe der Sozialhilfeleistungen
Z. Zt. gelten folgende monatliche Regelsätze
- Alleinstehende und alleinerziehende Personen 382 Euro
- Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 345 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt jeweils 306 Euro
- Angehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 224 Euro
- Angehörige ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 255 Euro
- ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 289 Euro
Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Übersteigen die Kosten für die Unterkunft den im Einzelfall angemessenen Umfang, so ist in der Regel spätestens innerhalb von sechs Monaten ein Umzug zumutbar, so dass dann nur noch die angemessene Miete übernommen wird.
Antragstellung
Ihren Antrag auf Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - können Sie im Rathaus Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen:
| Buchstaben | Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
|---|---|---|---|
| Gruppenleitung | Herr Weber | 0 21 51 / 86-30 26 | A 217 |
| B - E, G | Herr Podien | 0 21 51 / 86-30 18 | A 219 |
| I, F, K, L, St | Herr Laaser | 0 21 51 / 86-30 16 | A 220 |
| J, M, N, P, Q, R | Herr Gnass | 0 21 51 / 86-29 82 | A 214 |
| S, Sch | Frau Klemm | 0 21 51 / 86-29 63 | A 218 |
| A, H, T, U | Frau Prangs | 0 21 51 / 86-29 55 | A 212 |
| O, V - Z | Frau Menkenhagen | 0 21 51 / 86-30 19 | A 216 |
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Notdienst für dringende Fälle:
Dienstag und Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Unterlagen
Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen benötigt, die Auskunft über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation geben wie z.B. Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ähnliches.
Zur Besprechung von Einzelfragen rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Aktuelle Wohnungsangebote
- Anerkennung von Behinderungen, Schwerbehindertenausweise
- Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Bildungspaket - Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertagesstätten
- Bildungspaket - gemeinsames Mittagessen
- Bildungspaket - Lernförderung
- Bildungspaket - Schülerbeförderung
- Bildungspaket - Schulbedarf
- Bildungspaket - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in Krefeld - Mitmachen möglich machen -
- Die aktuellsten Wohnungsmeldungen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Essen auf Rädern
- Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
- Flüchtlingshilfe
- Freimeldung geförderter Wohnungen
- Freistellung von Belegungsbindungen
- Hilfe für ausländische Flüchtlinge
- Krefeld-Pass - Informationen zur Antragsstellung
- Kriegsopferfürsorge
- Obdachlosenunterkunft
- Parkplätze für behinderte Menschen im Stadtgebiet Krefeld
- Patientenüberleitung
- Pflegeberatung und Altenhilfe der Stadt Krefeld
- Rundfunkgebührenbefreiung: Informationen zur Antragstellung
- Schwerbehindertenrecht - Örtliche Fürsorgestelle
- Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialhilfe -Hilfe zur Pflege-
- Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
- Unterhaltsvorschuss
- Vertriebenenhilfe
- Wohnberatung
- Wohnberechtigungsschein
- Wohngeld ab 01.09.2010
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- Wohnungen nach Name
- Wohnungen nach Stadtteil
- Wohnungen nach Zimmerzahl
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