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Uwe Raatz
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Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

Inhalt

Essen auf Rädern

Wer einen mobilen Mahlzeitendienst in Krefeld in Anspruch nehmen möchte, kann von der Stadt Krefeld unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten, die hierfür entstehen, erhalten.

Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist zunächst der Nachweis, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, selbst zu kochen. Dies ergibt sich z.B. aus dem Gutachten des medizinischen Dienstes oder eines ärztlichen Attestes.

Darüberhinaus dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Der Zuschuss liegt bei maximal 1,53 Euro pro Mahlzeit.

Mitzubringende Unterlagen

  • Einkommensnachweise
  • ärztliches Attest oder Gutachten des medizinischen Dienstes
  • Nachweis über Vermögen
  • Nachweis über die Höhe der monatlichen Miete und Nebenkosten

Den Antrag auf Zuschuss für Essen auf Rädern und das Merkblatt sind als Download verfügbar.

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