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Aufenthalt von ausländischen Studierenden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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| Dienstleistung | Aufenthalt von ausländischen Studierenden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
|---|---|
| Kurzbeschreibung | Aufenthalt von ausländischen Studierenden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
| Beschreibung |
Durch anklicken des entsprechenden Links gelangen Sie direkt zur gewünschten Information: Grundsätzliche Maßgaben zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Ausübung einer Beschäftigung während des Studiums Wechsel des Aufenthaltszwecks oder des Studienortes während des Studiums Arbeitsplatzsuche und Erwerbstätigkeit nach Abschluss des Studiums Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde Krefeld Einreise mit VisumAusländische Staatsbürger bedürfen für die Einreise in das Bundesgebiet eines nationalen Visums. Dies ist bei der für den Heimatort zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden bereits die für die spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis notwendigen Voraussetzungen geprüft. Nähere Informationen hierzu und die notwendigen Adressdaten sind über das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland erhältlich. Während der Gültigkeitsdauer des Visums muss auch die Einreise erfolgen. Von der Visumspflicht befreit sind Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea (Südkorea), Monaco, Neuseeland, San Marino und der Vereinigten Staaten von Amerika. Grundsätzliche Maßgaben zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum StudiumNach der Einreise ist für den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Ausländerbehörde Krefeld ist als Abteilung dem Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld angegliedert und untergebracht im Verwaltungsgebäude Am Hauptbahnhof 5 Gemäß § 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann eine Aufenthaltserlaubnis für folgende Aufenthaltszwecke erteilt werden:
Der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche notwendigen Ausbildungsphasen.
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen:
Der Nachweis der gesicherten Finanzierung ist erbracht, wenn zur Sicherung des Lebensunterhalts monatlich Mittel in Höhe des BAföG-Förderungshöchstsatzes von zurzeit 643,00 Euro zur Verfügung stehen. Die Finanzierung ist immer mindestens für ein Jahr nachzuweisen. Der Finanzierungsnachweis kann durch folgende Unterlagen erbracht werden:
Geltungsdauer der AufenthaltserlaubnisDie Geltungsdauer richtet sich regelmäßig nach dem jeweiligen Zweck des Aufenthaltes. So beträgt sie
Verlängerung der AufenthaltserlaubnisFür die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind vorzulegen:
Gebühren für die Erteilung einer AufenthaltserlaubnisDie Gebührenhöhe gemäß § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beträgt für
Zulässige StudienhöchstdauerDie Ausländerbehörde hat bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob nach den bisherigen Leistungen als auch der bisherigen Studiendauer erwartet werden kann, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Hierbei darf die durchschnittliche Studienhöchstdauer zuzüglich einer Zeitspanne von drei Semestern regelmäßig nicht überschritten werden. Ausübung einer Beschäftigung während des StudiumsMit Beginn eines grundständigen Studiums ist die Erwerbstätigkeit im Umfang von 90 Arbeitstagen oder 180 halben Arbeitstagen pro Jahr erlaubt. Daneben ist die Ausübung von studentischen Nebentätigkeiten ohne zeitliche Begrenzung möglich. Die Tätigkeiten dürfen jedoch den Zweck „Studium" nicht gefährden. Wechsel des Aufenthaltszwecks oder des Studienortes während des StudiumsWährend des Studiums soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden. Der Zweck des Aufenthaltes ist grundsätzlich durch die gewählte Fachrichtung des Studiums bestimmt. Bei Änderung der Fachrichtung während des Studiums liegt grundsätzlich ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor. Für die ersten 18 Monate nach Beginn des Studiums wird der Aufenthaltszweck durch einen Wechsel des Studienfachs jedoch nicht berührt. Bei einem späteren Wechsel wird zunächst auf das geltende Hochschulrecht abgestellt. Der Wechsel des Studienortes hat nur Auswirkung auf den Fortbestand der Aufenthaltserlaubnis, wenn hiermit - wie bereits vorstehend erläutert - ein Wechsel des Aufenthaltszweckes verbunden ist. Es wird empfohlen, sich vor einem beabsichtigten Wechsel des Studienortes mit der örtlichen Ausländerbehörde hierüber zu verständigen. Hierdurch können eventuelle Probleme im Vorfeld angesprochen werden. Arbeitsplatzsuche und Erwerbstätigkeit nach Abschluss des StudiumsNach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Studienabschluss nach angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Dabei müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhaltes und des Krankenversicherungsschutzes vorliegen. Ob die gewünschte Beschäftigung einem Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit unterliegt, wird im Einzelfall geprüft. Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde in KrefeldZentrale RufnummerUm unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist ein Vorsprachetermin für die nachstehenden Sprechzeiten unter der zentralen Rufnummer 02151/862333 oder 02151/862343 zu vereinbaren. Weitere Möglichkeiten eine Terminvergabe zu erfragen
SprechzeitenMontags und dienstags: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen
- Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
- Abteilung Aufenthaltsrecht
- Allgemeiner Tiergesundheitsschutz
- Androhung/Auferlegung eines Fahrtenbuchs
- Anwohnerparkausweise
- Arzneimittelüberwachung und Anwendung von Sera und Impfstoffen
- Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
- Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger zum Studium, zur Studienvorbereitung oder zur Studienbewerbung
- Aufenthalt von ausländischen Studierenden aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
- Aufenthalt von Studierenden aus Staaten der EU und der EWG
- Aufgaben
- Aufstellerlaubnis für Spielgeräte/-automaten
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Ausländerangelegenheiten Europäische Union
- Ausnahmen Sonn- & Feiertagstransporte
- Ausnahmen zum Halten & Parken
- Ausweise für Parkerleichterungen für Handwerker
- Ausweise für Parkerleichterungen für Pflegedienste
- Ausweise für Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Das öffentliche Veterinärwesen
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- Erlaubnis Fahrschulen
- Erlaubnisse nach dem Güterkraftverkehrsgesetz & Gemeinschaftslizenzen nach der EU-Verordnung
- Erteilung von Pfandleihererlaubnissen
- Erteilung, Umschreibung und Entziehung von Fahrerlaubnissen
- Fahrerkarte
- Fahrradcodierung
- Fischereiwesen
- Fleischhygieneuntersuchung, Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung
- Fundbüro
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättenrecht: Bestätigung der Geeignetheit von Aufstellorten für Spielgeräte
- Gefährliche Hunde
- Genehmigung von Baustellen
- Genehmigung von Großraum- & Schwertransporten
- Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Gestattung zur Abgabe von alkoholischen Getränken
- Gewerbean-, um- und -abmeldung
- Gewerblicher Kraftverkehr
- Große Hunde
- Güterverkehr - Fahrerbescheinigungen
- Heilpraktiker
- Hunde bestimmter Rassen
- Information und Dokumentation
- Informationen für Hundehalter
- Informationen zu Fundsachen
- Jagdwesen
- Kfz-Zulassungsverfahren
- Kleine Hunde
- Kommunaler Ordnungsdienst
- Landeshundegesetz
- Lebensmittelüberwachung, Chemikalienrecht, Trinkwasser
- Maklererlaubnis nach §34c GewO
- Mehrfachtäter-Punktesystem
- Mehrsprachige Informationen zum eAT
- Messen, Ausstellungen, Märkte
- Online-Zulassungen & Wunschkennzeichen
- Ordnungsverfügungen gegen Fahrzeughalter
- Parkausweise - Übersicht
- Reisegewerbekarte
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Sonstige Bußgeldverfahren
- Spielhallenerlaubnis
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Straßenverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wegen Eignungsmängeln
- Tierkörperbeseitigung und Umweltschutz
- Tierschutz
- Tierzucht und Tierernährung
- Transport gefährlicher Güter
- Umweltzone Krefeld
- Verfahren nach dem Straßenverkehrsrecht
- Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen
- Verkehrsregelungen
- Verwaltung Fahrzeugbestand
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
- Zulassung von Einzelhandelsbetrieben
- Zuteilung einer Feinstaubplakette
- Zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen


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