Inhalt

Beglaubigung

Bitte ins Bürgerbüro mitbringen:

Das zu beglaubigende Dokument in der Originalfassung

Die entsprechenden Kopien, ggf. können auch Kopien in jedem Bürgerbüro gefertigt werden

Gegebenenfalls Ihren Personalausweis oder Reisepass

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Gebühren:

2,50 EURO pro Beglaubigung

1,00 EURO pro beglaubigte Unterschrift

0,25 EURO Kopierkosten pro Seite DIN A 4

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Weitere Hinweise / Rechtsgrundlagen

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden u.ä) können in den Bürgerbüros nicht beglaubigt werden.


Bei Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.


Bei Auszügen aus dem Familienbuch ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes NRW ist jede Behörde befugt, Kopien von Urkunden, die sie selber ausgestellt hat, zu beglaubigen.

Sofern andere Gesetze nicht entgegenstehen, können Beglaubigungen vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

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