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Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld

Inhalt

Eheschließung

Eheringe 

Eheschließung

Die Anmeldung der Ehe muss immer bei dem Standesamt stattfinden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat.

In Krefeld ist für Sie das Standesamt Krefeld, Rheinstraße 138, zuständig.

Sie können ohne Terminvereinbarung Ihre Ehe anmelden:
Montag 8:30 bis 12 Uhr
Dienstag 8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr.
Freitags befinden sich die Standesbeamten in Eheschließungen, daher ist eine Anmeldung nur nach Terminvereinbarung möglich. Bei der Anmeldung wird auch der Heiratstermin und der Ort der Eheschließung vereinbart.

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Verlobte beim Standesamt anwesend sein. Kann nur ein Verlobter die Ehe anmelden, so muß der Andere eine Vollmacht (den entsprechenden Vordruck finden Sie oben rechts unter Downloads) ausfüllen und unterschreiben. Bringen Sie bitte dieses Formular zum Standesamt mit.

1. Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot)
Wenn beide Verlobte
- ihren Hauptwohnsitz in Krefeld haben,
- nicht minderjährig sind,
- gebürtig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- noch nicht verheiratet waren und
- in Krefeld heiraten möchten,
werden folgende Unterlagen benötigt:

a) gültiger Personalausweis oder Reisepaß,

b) eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (früher Geburtenbuch), erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.

Weitere Unterlagen:
c) Sind Sie geschieden oder verwitwet, so benötigen wir eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.

d) Geburtsnachweise und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennungen sind lediglich bei gemeinsamen Kindern erforderlich.

e) Wohnen Sie nicht in Krefeld, so benötigen Sie eine Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung aus Ihrer Gemeinde.

f) Wenn ein Verlobter nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich!

2. Hochzeitstermine
Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden. Während der allgemeinen Öffnungszeiten sind darüber hinaus Trauungen auch in den Vorortverwaltungen Uerdingen, Hüls, Traar, Bockum, Linn und Fischeln möglich. Das Jagdschloß in Linn steht von März bis Oktober ein bis zwei mal im Monat freitags vormittags ebenfalls für Trauungen zur Verfügung.

Bilder des Standesamtes und der Trauzimmer, sowie die jeweiligen Ansprechpartner für Terminvereinbarungen finden Sie unter Samstagstrauungen, Eheschließungen Jagdschloß Burg Linn und "Bilder zu den Trauorten".

Trauen Sie sich doch samstags, wir freuen uns auf Sie!
Sie können zusätzlich zu den normalen Terminen auch an einem Samstag im Monat in Krefeld heiraten.
Welche Termine angeboten werden erfahren Sie hier.

3. Was ist bei der Trauung zu beachten?

Bei der Anmeldung haben Sie sich für Ort und Zeit Ihrer Eheschließung entschieden. Bitte melden Sie sich und -je nach Wunsch- Ihre Trauzeugen etwa 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in Ihrem Standesamt, beziehungsweise am Ort der Eheschließung an.
Hierzu bringen Sie bitte für alle Beteiligten Lichtbildausweise (Personalausweis, Reisepaß, Führerschein oder ähnliches) mit.
Versteht einer der Beteiligten die deutsche Sprache nicht, so müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen.
Trauzeugen und Dolmetscher müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Ton- und Bildaufnahmen sind während der Eheschließung im Allgemeinen nicht zulässig. Ob der Standesbeamte auf besonderen Wunsch der Brautleute eine Ausnahme gestattet, bleibt seiner pflichtgemäßen Entscheidung überlassen.

Das Streuen von Blumen, Reis oder Konfetti gilt als Glückssymbol für das Brautpaar; auch der Verzehr von Getränken erfolgt häufig nach der Eheschließung.
Wir dürfen Sie bitten, auf diese Gesten und Bräuche innerhalb des Standesamtes zu verzichten, weil auch die nachfolgenden Brautpaare einen Anspruch auf saubere Räumlichkeiten bei ihrer Eheschließung haben.

Denken Sie also bitte auch an die, die nach Ihnen kommen und wirken Sie insoweit auch auf Ihre Gäste ein.


4. Was ist nach der Eheschließung zu beachten?
4.1. Personalausweises und Reisepaß
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses bei Ihrem Bürgerservice beantragen.
4.2. Lohnsteuerkarte
Zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen sollten Sie nach der Eheschließung die Änderung der Lohnsteuerkarten beim Finanzamt Krefeld, Grenzstr. 100, 47799 Krefeld, Tel.: 854-0 beantragen. Bringen Sie in jedem Falle die Eheurkunde mit.

4.3. Kraftfahrzeugpapiere
Wenn sich Ihr Name (zum Beispiel durch Heirat) geändert hat, können Sie bei der Straßenverkehrsabteilung die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief eintragen lassen.

4.4. Versicherung / Bankverbindung
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank vorzulegen. In der Regel reicht dafür aus, wenn Sie die Bescheinigung über die Eheschließung, die Sie im Anschluß an Ihre Trauung erhalten, vorlegen.

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Ansprechpartner:

a.franck@krefeld.de
susanne.giebels@krefeld.de
stammbach-boecker@krefeld.de
862351 - Infotelefon

Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes