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Abmeldung: Wegzug aus Krefeld

Seit dem 01.06.04 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland weggefallen.

Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben.

 

Bitte ins Bürgerbüro mitbringen:

Ihren Personalausweis


Falls Sie ein Abmeldeformular wegen Umzuges ins Ausland nutzen möchten, finden Sie dies unten auf dieser Seite.

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Gebühren: Es entstehen Ihnen keine Kosten.

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Weitere Hinweise / Rechtsgrundlagen

Falls Sie innerhalb der Stadt Krefeld umziehen, genügt eine Ummeldung.

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Weitere Dienstleistungen:

Abmeldung bei der Städtischen Werke Krefeld AG (SWK) hier gelangen Sie sofort auf die Anmeldeseite der SWK
für Strom / Erdgas / Trinkwasser / Fernwärme

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Um gegebenenfalls notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an den

Fachbereich Ordnung, Abteilung Straßenverkehr,

Tel.: 86 21 85 oder 86 21 86

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Um die Formulare lesen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader 4.0, den Sie sich kostenlos über das Menü "Links" / "Nützliches" auf der Homepage der Stadt Krefeld, herunterladen können.

Das Abmeldeformular finden Sie hier

 

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