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Forderungsmanagement/Vollstreckung

Welche Aufgabe hat die Vollstreckungsbehörde der Stadt Krefeld?

Aufgabe der Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß
dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Dies geschieht derzeit in Anwendung der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 08. Dezember 2009.

Was bedeutet Vollstreckung?

Die Stadt Krefeld bedient sich zur Beitreibung von offenen Forderungen sowohl Vollziehungsbeamten-/angestellten, die im Vollstreckungsaußendienst tätig sind, wie auch Mitarbeiter-/innen im Vollstreckungsinnendienst.

Unter Beitreibung im Sinne des Gesetzes versteht man beispielsweise

  • - die Wegnahme von beweglichen Gegenständen, insbesondere auch Kraftfahrzeugen
  • - die Pfändung in Giro- und Sparkonten, ggf. auch gestellte Sicherheiten
  • - die Pfändung in den Arbeitslohn
  • - die Pfändung in andere Forderungen und Rechte

Soweit eine Pfändung beweglicher Gegenstände vorgenommen wird, können diese im Internet unter www.zollauktion.de versteigert werden, sofern der Pfandgegenstand nicht vorher ausgelöst wird.

Ebenso zählt zum Begriff der Beitreibung auch die Vollstreckung von Forderungen gegen Schuldner, die nicht in Krefeld wohnen. Zu diesem Zwecke werden andere Vollstreckungsbehörden und in einzelnen Bundesländern auch die Finanzbehörden oder die Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung von städtischen Forderungen beauftragt. Über Amts- Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen sowie auf der Grundlage des EG Beitreibungsgesetzes kann auch gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner vollstreckt werden.

Im Gegenzug können auch andere Behörden und Institutionen die Vollstreckungshilfe der Stadt Krefeld in Anspruch nehmen, sofern der Schuldner seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Bereich des Stadtgebietes Krefeld hat.

Hierzu zählen insbesondere Forderungen folgender Stellen::

  • - Gemeinden, Städte und Kreise, des Landes und des Bundes
  • - Industrie- und Handelskammern
  • - Schornsteinfeger
  • - Öffentlich bestellte Vermessungs- und Prüfingenieure
  • - Landschaftsverbände
  • - Chemische Veterinär- und Untersuchungsanstalten
  • - Zweckverbände - u.a. Deichverbände -
  • - Westdeutscher Rundfunk sowie die Gebühreneinzugszentrale
  • - Ärztekammern
  • - Apothekerkammern
  • - Tierseuchenkammern
Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerung:

Weiterhin meldet die Stadt Krefeld auch Forderungen zu bestehenden Insolvenzverfahren an oder setzt Forderungen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durch. Gleichermaßen zählt hierzu auch, dass Forderungen als Hypotheken, sogenannte Zwangssicherungshypotheken auf schuldnerische Grundbesitze eingetragen werden (Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung).

Abnahme der eidesstattlichen Versicherung:

Eine eidesstattliche Versicherung wird - soweit erforderlich - durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder einen beauftragten Gerichtsvollzieher abgenommen.

Mahngebühren, Kosten und Säumniszuschläge:

Grundlage einer Beitreibung ist neben dem Leistungsbescheid insbesondere eine Mahnung, die jeder Vollstreckungsmaßnahme voraus geht. Einzige Ausnahme in Bezug auf die Mahnung sind Zwangsgelder und etwaige Kosten einer Ersatzvornahme.

Neben der Mahngebühr, entstehen bei sehr vielen Forderungen auch Säumniszuschläge von monatlich 1 % der Hauptforderung. Wird die Vollstreckung eingeleitet, entstehen zusätzlich noch Pfändungsgebühren. Wird ein Pfandgegenstand versteigert entstehen ebenfalls zusätzlich noch Versteigerungs- und Verwertungsgebühren. Alle vorgenannten Kosten, Gebühren und Säumniszuschläge sind in jedem Fall vom Schuldner zu entrichten.

Rückständige Gewerbesteuerbeträge

Aufgrund eines Beschlusses des Unterausschusses für Steuerfragen des Stadtrates aus dem Jahre 2011 wird die Verwaltung bei rückständiger Gewerbesteuer die Prüfungen auf Einleitung von Gewerbeuntersagungsverfahren intensivieren.
Steuerpflichtigen mit bereits bestehenden oder drohenden Rückständen wird angeraten, sich frühzeitig mit dem Fachbereich 21 - Finanzservice und Liegenschaften - in Verbindung zu setzen.

Vollstreckungsaufschub:

Sofern ein Schuldner nicht in der Lage ist, die geforderten Rückstände sofort zu begleichen besteht grundsätzlich, soweit die Voraussetzungen gegeben sind, die Möglichkeit, einen Vollstreckungsaufschub bei gleichzeitiger Leistung von Teilbeträgen zu beantragen.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall vorab telefonisch mit den zuständigen Ansprechpartnern einen persönlichen Besprechungstermin und bringen Sie bitte nachfolgend genannte Unterlagen zum Termin mit:

  • - vollständige und lückenlose Kontenauszüge der letzten drei Monate
  • - Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder vollständiger Bescheid bei Be-zug von Sozialleistungen
  • - Vollständiger Mietvertrag
  • - Nachweise über bestehende Zahlungsverpflichtungen

Eine Auflistung der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Sachgebiet Forderungmanagement/Vollstreckung steht Ihnen auf der rechten Seite unter "weitere Infos" zur Verfügung.

Über die Stellung weiterer Unterlagen wird Sie Ihr Ansprechpartner bei der Vorsprache gegebenenfalls informieren.

Die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubes kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglicht wird.

Sofern ein Termin persönlich nicht wahrgenommen werden kann und z.B. der Ehepartner oder andere Personen beauftragt werden, ist die Vorlage einer eigenhändig unterschriebenen Vollmacht des/der Schuldner/in unumgänglich. Ohne Vollmacht können und dürfen Dritten keinerlei Auskünfte über persönliche Verhältnisse des Schuldners erteilt werden.

 

Wichtige Änderungen beim Kontopfändungsschutz seit 01.01.2012

Ausführliche Informationen zum Kontopfändungsschutz stehen Ihnen auf der rechten Seite unter Downloads zum Herunterladen bereit.

 

 

 
Sprechzeiten des Sachgebiets Forderungsmanagement/Vollstreckung 
Montag, Dienstag08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwochvormittags geschlossen
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
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Freitag08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
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Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611

Sparkasse Krefeld
Kontonummer: 301291
Bankleitzahl: 32050000
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
Swift-BIC: SPKRDE33

Sparkasse Krefeld
Kontonummer: 310003
Bankleitzahl: 32050000
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Swift-BIC: SPKRDE33

Volksbank Krefeld eG
Kontonummer: 2151
Bankleitzahl: 32060362
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