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Reduzierung von Barrieren

Viele Wohnungen und Häuser sind für ältere oder behinderte Menschen ungeeignet, da sie nicht barrierefrei sind.
Förderziel:
Die Reduzierung von Barrieren sowohl im Eigenheim- als auch im Mietwohnungsbestand.
Zum Beispiel:
- Barrierefreies Bad
- Verbreiterte Türen, Abbau von Schwellen
- Rampe, Hebeanlage, Treppenlift, Aufzug
- Grundrissänderungen zur Schaffung der notwendigen Bewegungsflächen
Voraussetzungen:
- Eigenkapital: mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten bei Mietwohnungen, bei selbst genutztem Wohneigentum mindestens 15 Prozent und die Tragbarkeit der Belastung muss gewährleistet sein

