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Inhalt

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Informationen rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.

Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenkonzession, einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung etc. begründet für den Erlaubniserwerber ein Recht, das Gewerbe auszuüben. Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich abholen. Auch eine schriftliche Anforderung per Brief, Fax oder online ist möglich, in diesem Fall erhalten Sie die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

Zur Onlineanforderung der Bescheinigung steht Ihnen auf der rechten Seite das Onlineformular zur Verfügung. Die Formulardaten werden verschlüsselt übermittelt und ausschließlich zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erhoben und gespeichert.

Für die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen)
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erhebt die Stadt Krefeld eine Verwaltungsgebühr von 12,50 EUR

Sollten Sie Fragen zum Thema "Unbedenklichkeitsbescheinigung" haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpartner.

 
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