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Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld

Inhalt

Grundstücke - Erbbaurechtsangelegenheiten

Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten.

Die rechtliche Grundlage für das Konstrukt des Erbbaurechtes bildet das Erbbaurechtsgesetz. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt gibt es die Möglichkeit vertraglich individuell vereinbarte Inhalte in einen Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen.

Der Erbbaurechtsvertrag kann z.B. Regelungen treffen

  • zum Vertragsgegenstand (betroffenes Grundstück)
  • zu Art und Zweck des Erbbaurechtes
  • zur Laufzeit
  • zum Erbbauzins
  • zur Tragung von Lasten und Abgaben
  • zum Heimfall
  • zur Handhabung bei Zeitablauf oder
  • zur Einräumung von Vorkaufsrechten.

Die einzelnen Inhalte werden zwischen der Erbbaurechtsausgeberin (Stadt Krefeld) und dem Erbbaurechtsnehmer vereinbart.

Die Stadt Krefeld ist Erbbaurechtsausgeberin von derzeit ca. 400 Erbbaurechten. Überwiegend sind dies Erbbaurechte zu Wohnzwecken. Jedoch gibt es auch verschiedene Erbbaurechte für gewerbliche oder Vereinszwecke. Die Verwaltung dieser Erbbaurechte liegt beim Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften. Sollten Sie Fragen zu „Ihrem" Erbbaurecht haben, z.B. zu den Themen

  • Belastung des Erbbaurechtes mit Grundschulden
  • Übertragung des Erbbaurechtes auf Dritte
  • Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages
  • Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken

wenden Sie sich bitte in jedem Fall frühzeitig vor Abschluss neuer Verträge an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpartner.

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