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Gewerbesteuer

HINWEIS:

Aufgrund eines Beschlusses des Unterausschusses für Steuerfragen des Stadtrates wird die Verwaltung bei rückständiger Gewerbesteuer die Prüfungen auf Einleitung von Gewerbeuntersagungsverfahren intensivieren.
Steuerpflichtigen mit bereits bestehenden oder drohenden Rückständen wird angeraten, sich frühzeitig mit dem Fachbereich 21 - Finanzservice und Liegenschaften - in Verbindung zu setzen.

 

 

 

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes von den Gemeinden auf der Rechtsgrundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben wird. Die Besteuerungsgrundlagen werden auf Basis von Steuererklärungen der Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt festgestellt. Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde festgesetzt und erhoben. Der örtliche Hebesatz ist durch die Haushaltssatzung bestimmt, die durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde.

Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Krefeld beträgt

  • 440 %.

Die Zahlungen zur Gewerbesteuer werden durch einen Steuerbescheid der Stadt angefordert. Da die endgültige Festsetzung, der für das Kalenderjahr zu zahlenden Gewerbesteuer wegen der Abhängigkeit der Steuerbemessungsgrundlagen vom einkommensteuerpflichtigen Gewinn, erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres stattfindet, sind die Gewerbetreibenden verpflichtet Zahlungen für Vorauszahlungszwecke zu leisten.

Die Vorauszahlungen werden je zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres fällig.

Als zeitgemäßer und rationeller Zahlungsverkehr wird die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren empfohlen. Dabei braucht man keine Zahlungstermine zu überwachen und hilft der Stadt in den Bemühungen, die Verwaltungskosten zu senken.
Nähere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte der weiteren Internetveröffentlichung der Abteilung Finanzbuchhaltung zum Thema
Einzugsermächtigungen/Lastschriftverfahren.

Eine Auflistung Ihrer Ansprechpartner/-innen zum Thema Gewerbesteuer steht Ihnen auf der rechten Seite als pdf-Datei unter weitere Infos zum Download zu Ihrer Verfügung. (Zum Öffnen der pdf-Datei betätigen Sie dort bitte einen Doppelklick auf den Begriff Ihre Ansprechpartner/-innen.)

 
Sprechzeiten der Abteilung
Steuern und Abgaben
 
Montag, Dienstag08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwochvormittags geschlossen
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Informationen zur Gewerbean-, ab- oder ummeldung erhalten Sie im Fachbereich 32 - Ordnung.

 

Gegen einen Bescheid ist kein Widerspruch mehr möglich!

Zum 01.11.2007 hat sich auch für die Stadt Krefeld eine einschneidende Rechtsänderung durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II, Gesetz- und Verordnungsblatt 2007, Seite 393) in Nordrhein-Westfalen ergeben. Demnach ist ein Widerspruch gegen einen Steuer-, Gebühren- oder Abgabenbescheid nicht mehr möglich. Stattdessen kann nur noch unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39 zu erheben. Auf die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung wird verwiesen. Zur Information wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht eine Gebühr verbunden sein kann.

Daher sollte bei Unstimmigkeiten und Verständnisproblemen der Bescheide zunächst Kontakt mit dem Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften aufgenommen werden. Die Telefonnummern unserer Mitarbeiter/innen finden sie auf der rechten Seite unter weitere Infos.

 

 

Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes