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Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
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Inhalt
Hundesteuer
Rechtsgrundlage der Hundesteuer:
Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 16.12.1991 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 23.12.1991)
In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.06.1993 (Krefelder Amtsblatt Nr. 25 vom 24.06.1993)
In der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 06.11.2001 (Krefelder Amtsblatt Nr. 47 vom 22.11.2001)
In der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 30.12.2010)
Anmeldung:
Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug im Stadtgebiet Krefeld
Abmeldung:
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung oder Fortzug
Beginn der Steuerpflicht:
1. Tag des Anschaffungsmonats bzw. 1. Tag des auf den Zuzug folgenden Monats
Ende der Steuerpflicht:
Letzter Tag des Monats nach Abschaffung bzw. Letzter Tag des Monats des Fortzugs
Bei verspäteter Abmeldung ist die Berichtigung eines bestandskräftigen Bescheides auf den Tag der Abschaffung nach den Vorschriften der Abgabenordnung nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Eine fristgerechte Abmeldung ist daher unbedingt erforderlich.
Steuerermäßigungen:
- Gibt es für Hunde im Bewachungsgewerbe
- für Hunde von Personen mit geringem Einkommen
- für Hundehändler und Hundezüchter
Steuerbefreiungen gibt es unter anderem für:
- Diensthunde
- Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Forstaufsehern, Jagdaufsehern
- Blindenführhunde
- Herdengebrauchshunde
- Hunde zum Schutz hilfloser Personen
Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen sind von einem Antrag abhängig. Sie werden nicht rückwirkend und nur dann gewährt, wenn das Tier für den vorgesehenen Zweck hinreichend geeignet ist.
Fälligkeit:
Die Steuer wird jeweils zur Hälfte am 15. Februar und 15. August eines Jahres fällig. Nachforderungen sind innerhalb eines Monat nach Zugang des Nachforderungsbescheides zu entrichten.
Steuerbescheid:
Über die Festsetzung und Anforderung der Steuer wird jährlich ein Steuerbescheid erteilt.
Steuerssätze:
- ein Hund 101,20 Euro jährlich
- zwei Hunde, je Hund 117,70 Euro jährlich
- drei und mehr Hunde, je Hund 134,20 Euro jährlich
Ordnungswidrigkeiten:
Ordnungswidrig handelt derjenige:
- der seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet
- der den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt
- der seinen Hund außerhalb seines umfriedeten Grundstückes ohne gültige Steuermarke umherlaufen läßt
Die Ordnungswidrigkeit kann nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die von Ihnen im Rahmen der Online-Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Aufgabenerfüllung erhoben und gespeichert.
| Sprechzeiten der Abteilung Steuern und Abgaben | |
| Montag, Dienstag | 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
| Mittwoch | vormittags geschlossen 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Konten der Finanzbuchhaltung:
Sparkasse Krefeld
Kontonummer: 310003
Bankleitzahl: 32050000
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
Swift-BIC: SPKRDE33
Volksbank Krefeld eG
Kontonummer: 2151
Bankleitzahl: 32060362
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
Swift-BIC: GENODED1HTK
Gegen einen Bescheid ist kein Widerspruch mehr möglich!
Zum 01.11.2007 hat sich auch für die Stadt Krefeld eine einschneidende Rechtsänderung durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II, Gesetz- und Verordnungsblatt 2007, Seite 393) in Nordrhein-Westfalen ergeben. Demnach ist ein Widerspruch gegen einen Steuer-, Gebühren- oder Abgabenbescheid nicht mehr möglich. Stattdessen kann nur noch unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39 zu erheben. Auf die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung wird verwiesen. Zur Information wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht eine Gebühr verbunden sein kann.
Daher sollte bei Unstimmigkeiten und Verständnisproblemen der Bescheide zunächst Kontakt mit dem Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften aufgenommen werden. Die Telefonnummern unserer Mitarbeiter/innen finden sie auf der rechten Seite unter Kontakt.
Angebotene Dienstleistungen des Fachbereiches oder Institutes
- Ausschuss für Landwirtschaft und Liegenschaften
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