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Auch italienische Kinder benötigen eigene Reisedokumente - Nachricht vom 05/16/2012

Das für die italienischen Mitbürger in Nordrhein-Westfalen zuständige Italienische Generalkonsulat in Köln macht darauf aufmerksam, dass durch eine Änderung des Passrechts ab dem 26. Juni alle Kinder, die ins Ausland reisen, ab dem ersten Tag ihrer Geburt ein eigenes Reisedokument benötigen. Durch eine Entscheidung des europäischen Parlaments sind Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern ab diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Da diese Eintragungen im Pass der Eltern bei vielen italienischen Familien vorhanden sind, hat das Italienische Generalkonsulat einen besonderen Publikumsschalter für Anträge auf Ausstellung von Ausweisdokumenten für diese Kinder eingerichtet. Für die Anträge ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02 21 / 40 08 71 8 zwischen 8.30 bis 10.30 Uhr, oder per E-Mail an pass.minori.colonia@esteri.it erforderlich.

Die neue Regelung im Passrecht gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union und für den sogenannten „Schengen-Raum", auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind. Bei geplanten Auslandsreisen sollten auch alle in Krefeld lebenden italienischen Eltern, frühzeitig kontrollieren, ob ein Reisedokument benötigt wird.